Perspektiven für Arbeitgeber: Update zur Besteuerung von Telearbeit und Neuigkeiten zur Gesetzgebung
Besteuerung von Telearbeit im Ausland
Im Juni 2024 verabschiedete das Schweizer Parlament eine gesetzliche Grundlage für die Besteuerung von Telearbeit, die von Grenzgängern im Ausland für Schweizer Arbeitgeber geleistet wird. Dieses Abkommen erlaubt es der Schweiz, unter bestimmten Bedingungen die Besteuerung der in diesen Staaten ausgeführten Telearbeit fortzusetzen.
Damit diese Bestimmung jedoch auf die französisch-schweizerischen Beziehungen angewendet werden kann, muss Frankreich das Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen vor dem 31. Dezember 2024 ratifizieren. Da diese Frist nicht eingehalten werden konnte, wird das Inkrafttreten des Gesetzes verschoben.
Um eine Rückkehr zur früheren Situation zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewährleisten, vereinbarten die beiden Länder, die Gültigkeit der Verständigungsvereinbarung bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern. Konkret bedeutet dies:
- Der automatische Informationsaustausch über Lohndaten zwischen der Schweiz und Frankreich wird verschoben.
- Die 40%-Grenze für Telearbeit im Ausland bleibt in Kraft.
- Die Grenze von 10 Tagen für vorübergehende Einsätze wird beibehalten.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sich für die Organisation der Telearbeit ihrer Grenzgänger keine unmittelbaren Änderungen ergeben.
Aktuelles in Bern
a) Mindestlöhne und Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Im Dezember 2024 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG). Im Rahmen des vom Parlament durch die Motion Ettlin erteilten Mandats eröffnet dieser Entwurf die Möglichkeit, die Mindestlöhne eines GAV auch dann für allgemeinverbindlich zu erklären, wenn sie unter den in einigen kantonalen Gesetzen festgelegten Mindestlöhnen liegen. Das Parlament wird 2025 über diesen Punkt abstimmen.
b) Parlamentarische Initiative „Flexiblere Bedingungen für Telearbeit“.
Bei Telearbeit profitieren die Mitarbeiter oft von flexiblen Arbeitszeiten, aber diese Autonomie steht manchmal im Widerspruch zu den aktuellen Gesetzen über Arbeits- und Ruhezeiten. Um dieses Problem anzugehen, wird eine parlamentarische Initiative in der Kommission des Nationalrates diskutiert. Die wichtigsten Vorschläge sind:
- Ausweitung des täglichen Zeitrahmens von 14 auf 17 Stunden für Arbeitnehmer, die bei der Planung ihrer Arbeitszeit weitgehend autonom sind.
- Kurze Arbeitseinsätze (z.B. das Versenden einer späten E-Mail) sollen nicht mehr als Unterbrechung der Ruhezeit angesehen werden.
- Sonntagsarbeit von zu Hause aus ohne vorherige Genehmigung für dieselben Mitarbeitererlauben.
Zusammenfassend
Die nächsten gesetzlichen und steuerlichen Entwicklungen im Bereich der Telearbeit werden noch diskutiert. Vorläufig können Arbeitgeber daher ihre derzeitige Praxis fortsetzen, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung von grenzüberschreitender Telearbeit und die Organisation der Arbeitszeit aus der Ferne.
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