Carnet ATA
Vereinfachen Sie Ihre Zollformalitäten

Ob Sie ein Unternehmen sind, das mit Ausstellungsmaterial, Mustern oder Werkzeugen ins Ausland reisen muss, oder ob Sie eine Privatperson sind, die mit ihrem Pferd oder einem nicht zugelassenen Rennwagen die Grenze überqueren möchte, das Carnet ATA ist für Sie (vorausgesetzt, Sie bringen all dieses Material in die Schweiz zurück)


ATASwiss

Preise

Die Kosten für die Ausstellung von ATA-Carnets hängen von der exportierten Ware ab. 

Mitglieder der WIHK Wallis profitieren von Vorzugstarifen. 

Leistungen (Mitglied CCI VS/Nicht-Mitglied) ​

  • Grundgebühr pro Carnet CHF 80.- / 105.-

  • Zuschlag pro CHF 1'000 des Gesamtwertes der Warens CHF 1.-

  • Ab dem 13. Blatt, pro Blatt CHF 0.50

  • Hinzufügen von zusätzlichen Reisen  CHF 10.- / 15.-

  • Kosten für Duplikat/VerlängerungCHF 25.- / 35.-

  • Zuschlag für ExpressbehandlungCHF 75.- / 100.-

Was ist ein Carnet ATA?


Das Carnet ATA (Temporary Admission/Temporary Admission) ist ein internationales Zolldokument, das - anstelle der sonst erforderlichen nationalen Zolldokumente - für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr von Waren sowie für deren Durchfuhr verwendet werden kann.

Das Carnet ATA befreit seinen Inhaber von der Pflicht, beim Grenzübertritt Sicherheiten zu leisten. Es kann für mehrere Grenzübertritte verwendet werden und ist ein Jahr lang gültig..

Dieser "Warenpass" wird von mehr als 70 Ländern verwendet und ermöglicht eine vorübergehende Ausfuhr, insbesondere von Handelsmustern, Messewaren, Berufsausrüstung, Autos oder Pferden. 

Im Kanton Wallis ist die CCI Valais mit der Ausstellung beauftragt.

Wie erhalte ich es? 

Die einfachste Methode, ein Carnet ATA zu erhalten ist die Nutzung der Online-Plattform ataswiss. Sie füllen Ihren Antrag im Internet aus. Die Informationen werden automatisch an die IHK Wallis weitergeleitet, die sie überprüft und die Blätter des Carnet ATA ausdruckt. Sie können wählen, ob Ihnen das Carnet per Post zugeschickt werden soll oder ob Sie es am Schalter der KKI Wallis abholen möchten..

Loggen Sie sich auf der ataswiss-Website ein, um ein Carnet ATA zu beantragen, oder kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten.


Wie viel kostet es? 

Die Kosten für die Ausstellung von ATA-Carnets hängen von der ausgeführten Ware ab. Eine Liste der Gebühren für die verschiedenen Leistungen wird oben angezeigt.

Mitglieder der WIHK Wallis profitieren von Vorzugstarifen. 

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Hinterlegung von Sicherheiten

Um ein Carnet ATA zu erhalten, ist die Hinterlegung einer Sicherheit erforderlich. Die Art dieser Sicherheit hängt vom Wert der Waren und der Rechtspersönlichkeit des Benutzers ab:

Warenwert von CHF 4'000.00 bis CHF 300'000.00

Kautionsversicherung in Höhe von 3‰ des Wertes der im Carnet ATA aufgeführten Ware

Warenwert von weniger als CHF 4'000.00 oder mehr als CHF 300'000.00

30% des Wertes der Ware, die im Carnet ATA aufgeführt ist

Von Amts wegen werden 30 % des Warenwertes, der im Carnet ATA angegeben ist, verlangt.


Versand

Die Zahlung erfolgt in bar an unserem Schalter. 

Ein Zahlungsnachweis wird vor dem Versand des Heftes per E-Mail angefordert.


Bedingungen und Gültigkeitsdauer

Das Carnet ATA ist ein Jahr lang gültig. Es kann nicht verlängert werden

Nach der Nutzung muss es sofort an die CCI VS zurückgegeben werden. 

Die ausländischen Zollbehörden sind befugt, die Frist für die Wiederausfuhr der Ware zu verkürzen, z. B. auf zwei oder drei Monate. Diese verkürzte Frist wird auf dem Einfuhrstammsatz vermerkt und muss unbedingt eingehalten werden.

Das Carnet ATA kann für mehrere Reisen ausgestellt werden (bei der Bestellung der Formulare bei der CCI VS anzugeben), sofern es sich immer um die gleiche transportierte Ware handelt.

Das Carnet ATA kann für Waren verwendet werden, die vorübergehend ausgeführt werden und unverändert in die Schweiz zurückkehren (Muster für Vorführungen, Berufsausrüstung, Material für Ausstellungen, Messen, Kongresse).

Das Carnet ATA kann nicht für Waren ausgestellt werden, die für entgeltliche Leistungen wie Vermietung, Verleih oder die Ausführung von (beruflicher) Arbeit verwendet werden. Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich an die schweizerischen oder/und ausländischen Zollbehörden.

Wir bitten Sie, alle Formulare, die Ihnen von der CCI VS ausgehändigt wurden, vollständig auszufüllen; ihre Anzahl ist auf Ihre Reiseroute abgestimmt. Nur der Antrag (Inhaber und Vertreter) und die erste Seite des Carnets (Inhaber) müssen unterschrieben werden..

Werte für die Meldung von Pferden

Von den Zollbehörden vorgeschlagene Werte für die Deklaration von Pferden:

  • Wanderreitpferde: CHF 10'000.--
  • Regionale Turnierpferde: CH 15'000.--
  • Internationale Turnierpferde: CHF 29'500.--

Die Angabe eines Wertes von weniger als Fr. 5'000.-- erfordert eine Erklärung und muss belegt werden (Rechnung oder anderes Dokument).


Besondere Bedingungen pro Land

Europäische Union (alle Länder inkl. Italien)

Für Reisen in die Europäische Union werden 4 Transitabschnitte verlangt.

Italien verlangt eine von der WIHK VS beglaubigte Vollmacht, wenn der auf dem Carnet ATA angegebene Vertreter nicht der Inhaber des Carnet ATA ist.

Die Türkei verlangt zusätzlich zum Carnet ATA eine Vollmacht (vollständige Adresse) für einen türkischen Vertreter (Spediteur, Kunde, etc.). Diese Vollmacht muss von der CCI VS und anschließend vom türkischen Generalkonsulat (Weinbergstrasse 65, 8006 Zürich) beglaubigt werden.


Anleitung zum Ausfüllen des Heftes

Geben Sie, falls vorhanden, Seriennummer, Herstellungsnummer, Fahrgestellnummer an. 

Material, das nicht wieder in die Schweiz ausgeführt wird, muss nicht im Carnet ATA aufgeführt werden (z. B. Öl, Kataloge, Werbeartikel usw.).

Bei Problemen bei der Zollabfertigung wenden Sie sich sofort (vor Ablauf des Carnet ATA) an die WIHK VS.


Anweisungen für die Zollabfertigung

Es ist ratsam, das Carnet ATA vor dem (ersten) Grenzübertritt von einer internen Zollstelle übernehmen zu lassen. Dieser Schritt wird obligatorisch, wenn der erste Grenzübertritt am Wochenende oder außerhalb der normalen Öffnungszeiten der Grenzschutztüren erfolgt oder wenn Sie mit dem Zug reisen.

Denken Sie daran, das Carnet ATA bei jedem Grenzübertritt von beiden Zollbehörden abstempeln zu lassen, auch wenn der Zollbeamte Sie durchwinkt.

Überprüfen, ob jede Zollstelle den richtigen Stamm unterschreibt, datiert und stempelt und dann den richtigen Abschnitt des Carnets abtrennt.

Wenn eine Ware ausnahmsweise im Ausland bleibt (Verkauf), ist der Nutzer dafür verantwortlich, vor Ort die Zollformalitäten zu erledigen und die Zölle und Steuern zu bezahlen sowie das Carnet ATA vom Schweizer und ausländischen Zoll regulieren zu lassen (in einigen Ländern werden Verkäufe mit Carnet ATA nicht akzeptiert!).

Bei Zollabfertigung im Ausland angeben lassen:

  1. auf der Quittung: die Nummer des Carnet ATA
  2. auf dem Carnet ATA: die Nummer der Quittung

Anschließend der ausstellenden Handelskammer eine Fotokopie der ausländischen Zollquittung/Quittung übergeben und das Carnet ATA zurückgeben.

Bei Problemen bei der Zollabfertigung wenden Sie sich sofort (vor Ablauf des Carnet ATA) an die WIHK VS.


Verlust oder Ersatz

Bei Verlust des Carnet ATA wenden Sie sich an die CCI VS. Es kann ein Duplikat ausgestellt werden (siehe Info "Duplikat").

Das Carnet ATA kann nicht verlängert werden. Für einige Länder ist es möglich, ein Ersatzcarnet zu erstellen (siehe Info Ersatzcarnet).

Bei Problemen bei der Zollabfertigung wenden Sie sich sofort (vor Ablauf des Carnet ATA) an die WIHK VS.

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