Revision des Steuergesetzes - natürliche Personen

• Unser Verband unterstützt eine ehrgeizigere Revision der Besteuerung natürlicher Personen, die in einer strategischen wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Vision des Kantons verankert ist.

Die Walliser Industrie- und Handelskammer, der Dachverband der Walliser Wirtschaft, stellt 70% der Arbeitsplätze und 80% des kantonalen BIP. Die steuerliche Behandlung von natürlichen Personen stellt eine der grundlegendsten Rahmenbedingungen dar, da sie sich unmittelbar auf die wirtschaftlichen Entscheidungen von Einzelpersonen und Haushalten auswirkt. Wir danken Ihnen für die Gelegenheit, über den am Rande erwähnten Gegenstand zu bestimmen.

In Kurzfassung ,

·         • Unser Verband unterstützt eine ehrgeizigere Revision der Besteuerung natürlicher Personen, die in einer strategischen wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Vision des Kantons verankert ist.

·         • Die Senkungen der Vermögensbesteuerung sind willkommen, reichen aber nicht aus. Der Abstand zur durchschnittlichen nationalen Steuerbelastung muss innerhalb einer festgelegten Frist stärker reduziert werden. .

·         • Die vorgeschlagenen Sozialabzüge, die im Vergleich zu den tatsächlichen Bedürfnissen der Mittelschicht sogar bescheiden sind, können unsere Zustimmung finden. .

·         • Die Walliser Steuerverwaltung weist einen technologischen Rückstand gegenüber dem Rest der Schweiz auf, insbesondere gegenüber den Mandatsträgern. Dieser muss dringend aufgeholt werden. .

·         • Wir lehnen jeglichen Rückschritt hinter die Errungenschaften der letzten Revision der Besteuerung juristischer Personen ab, insbesondere die Verschlechterung der Behandlung von Holdings in unserem Kanton (Art. 99 Abs. 3).


Steuersenkungs-Trends in mehreren Kantonen

In jüngster Zeit haben mehrere kantonale und kommunale Abstimmungen die Notwendigkeit in Erinnerung gerufen, die steuerliche Attraktivität eines Gemeinwesens zu pflegen.

In Biel lehnte die Bevölkerung zwei Budgetvarianten  ab, die von der Linken vorgeschlagene Steuererhöhungen für natürliche und juristische Personen enthielten. Im Kanton Zürich stimmte das Volk einer Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien  zu, was zu Mindereinnahmen von Fr. 45 Millionen für den Kanton und ebenso viel für die Gemeinden führte.

In Basel-Landschaft  stimmte eine klare Mehrheit für eine Senkung des Vermögenssteuersatzes, verbunden mit einer Erhöhung der Steuerfreigrenzen, mit asymmetrischen Mindereinnahmen für den Kanton (Fr. 36.5 Millionen) und die Gemeinden (Fr. 5.5 Millionen). Dieser Wahlerfolg - selten, weil er eine Mehrheit mobilisierte, um die Steuern einer Minderheit zu senken - ist dem Engagement einer Kantonsregierung zu verdanken, die von der Notwendigkeit überzeugt ist, den Kanton im regionalen Vergleich attraktiver zu machen.

"Steuerwettbewerb" ist kein Fremdwort. Belastungsvergleiche zwischen den öffentlichen Körperschaften bleiben ein sicheres Mittel, um diejenigen, die nicht ausreichend wettbewerbsfähig sind, zu stacheln. Seine Aufrechterhaltung stellt einen unverzichtbaren Anreiz zur Mäßigung und Effizienz dar, im Dienste und Interesse der gesamten Bevölkerung.

Sie ermöglicht den Kantonen auch, bewusste politische Entscheidungen zu treffen: Das Wallis nutzt sie in erheblichem Maße, um traditionelle Elternfamilien und Grundbesitzer auf Kosten anderer Haushaltsstrukturen und Erwerbsklassen zu begünstigen. So kommt es, dass unser Steuersystem, dessen Tarife in den 1970er Jahren in einer ganz anderen sozioökonomischen Epoche festgelegt wurden, heute zu übermäßigen horizontalen und vertikalen Ungleichheiten neigt.

Eine echte Gefahr für die Walliser Besteuerung natürlicher Personen besteht darin, dass die Sozialabzüge je nach individueller Situation der Steuerpflichtigen vervielfacht werden, was zu neuen Ungleichbehandlungen führt, die durch neue Abzüge behoben werden müssen. Das System wird dadurch unnötig komplex, potenziell ungerecht und politisch unentwirrbar, und es erhöht letztlich die Zahl der Bürger, die praktisch keine Steuern mehr zahlen.

Stattdessen sind wir der Ansicht, dass eine gute Steuerpolitik einfach und verständlich sein muss, indem sie das gesamte Einkommen der gesamten Bevölkerung mit einem moderaten Steuersatz und einer angemessenen Progression besteuert.

Für eine visionsorientierte und ehrgeizige Steuerpolitik

Wir bedauern, dass die vorgelegte Revision keine strategische Vision der kantonalen Besteuerung detailliert beschreibt, in der die verschiedenen vorgeschlagenen Maßnahmen verankert wären. Sie beschränkt sich darauf, mehrere Entwicklungen der Bundesgesetzgebung und der Beschlüsse des Grossen Rates im kantonalen Recht zu konkretisieren. Da sie keinen anderen Zweck als die Anpassung an übergeordnetes Recht verfolgt, kann sie sich keine ehrgeizigen Ziele setzen.

Es gibt keine Hinweise darauf, wie sie sich in einen breiteren Kontext einfügt oder mit anderen kantonalen Strategien, insbesondere wirtschaftlichen, koordiniert wird. Letztere zielt auf Innovation, Investitionen und Wertschöpfung ab, während im Wallis Kapital, Erfolg und Vermögen stark besteuert werden. Im Übrigen sind die vorgeschlagenen Senkungen der Vermögensbesteuerung willkommen, aber nicht ausreichend.

Ein Mindestziel einer Steuerstrategie sollte der Abbau horizontaler und vertikaler Ungleichbehandlungen sein. Horizontal zunächst, weil bestimmte Arten von Haushalten durch das geltende System übermäßig benachteiligt werden. Wie die Position des Wallis in den nationalen Ranglisten zum verfügbaren Einkommen zeigt, finden sich Singles, unverheiratete Paare oder Haushalte ohne Kinder auf den hinteren Plätzen wieder. Verheiratete Paare mit Kindern haben nicht nur das höchste verfügbare Einkommen im Land, sondern haben in den letzten Jahren auch stärker von Steuersenkungen profitiert.

IVertikale Ungleichheiten, da die Progression der Einkommensbesteuerung im Wallis eine für die Mittelschicht besonders ungünstige Kurve aufweist. Ab einem steuerbaren Einkommen von Fr. 120'000 explodiert der Grenzsteuersatz, der auf jedem zusätzlich verdienten Franken lastet. Dies stellt eine Falle für die Haushalte der Mittelschicht dar - für die Arbeit, Bildung, Sparen und Investitionen nicht gefördert, sondern bestraft werden - und ist somit ein Hindernis für die soziale Mobilität. Über die legitimen Bestrebungen nach Bereicherung und Zugang zu Wohneigentum der Mittelschicht hinaus würde die Korrektur der gesamten kantonalen Wirtschaft qualitative Wachstumsimpulse verleihen. Die Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt und an der Ausbildung wäre angesichts des strukturellen Mangels an qualifizierten Arbeitskräften besonders günstig - und würde dynamisch zusätzliche Steuereinnahmen generieren und so einen positiven Kreislauf in Gang setzen.

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