Revision des Kartellgesetzes (KG)

Die Wirtschaft unterstützt den Kompromissvorschlag der Mehrheit der WAK-N

Die Schweizer Wirtschaft steht klar hinter den Zielen des Kartellrechts: Wettbewerbsbeschränkungen müssen verhindert und damit der funktionierende Wettbewerb als Grundprinzip unserer Marktwirtschaft gesichert werden. Hierzu braucht es ein starkes, rechtstaatliches und durchsetzungsfähiges Kartellge-setz.


Allerdings hat sich die aktuelle Praxis der Wettbewerbsbehörden von diesem Grundauftrag entfernt. Anstatt auf die tatsächlichen Auswirkungen eines Verhaltens auf den Wettbewerb abzustellen, wird die blosse Form einer Vereinbarung bewertet. Bestimmte Arten von Absprachen gelten damit automatisch als unzulässig – selbst wenn sie nachweislich keine schädlichen Auswirkungen entfalten. Das führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit, insbesondere für KMU, und behindert wirtschaftlich sinnvolle Koopera-tionen – etwa in Einkaufsgemeinschaften, Forschungsprojekten oder Versicherungspools. Es


Es geht nicht darum, zu den Zeiten der Kartelle zurückzukehren, sondern vielmehr darum, eine Korrek-tur vorzunehmen, um den ursprünglichen Willen des Gesetzgebers zu präzisieren und die übermässige Anwendung der Vorschriften durch die Behörden wieder in einen angemessenen Rahmen zu bringen. Die Wirtschaft hat sich im bisherigen parlamentarischen Prozess stets für die klare Rückkehr zu einer einzelfallbezogenen Wirkungsanalyse eingesetzt. Die ursprünglich von der Mehrheit der WAK-S (Min-derheit I) vorgeschlagene Lösung trägt diesem Anliegen aus Sicht der Wirtschaft Rechnung. Nach der Behandlung im Ständerat konnte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) aber einen neuen, differenzierteren Kompromiss erarbeiten. Aus Sicht der Wirtschaft stellt dieser einen tragfähigen und ausgewogenen Weg dar.


Die Wirtschaft unterstützt daher ausdrücklich den Kompromissvorschlag der WAK-N (WAK-N Mehrheit) – sowohl bezüglich Art. 5 KG (Wettbewerbsabreden) als auch bezüglich Art. 7 KG (Missbrauchskontrolle).


Was bringt der Kompromiss konkret?


Einzelfallbeurteilung statt Pauschalverbot

Bei Abreden zwischen Unternehmen soll künftig im Einzelfall geprüft werden, ob eine erhebliche Wett-bewerbsbeeinträchtigung vorliegt. Berücksichtigt werden sollen dabei sowohl qualitative Erfahrungs-werte als auch quantitative Kriterien (z. B. Marktanteile). Die umstrittene Gaba-Praxis, bei der gewisse Abreden automatisch als unzulässig gelten, wird damit korrigiert. Auch das EU-Recht lehnt eine rein formalistische Beurteilung sogenannter bezweckter Wettbewerbsbeschränkungen ab – wie das Super Bock Urteil des EuGH zeigt.


Es geht nicht darum, einen konkreten wirtschaftlichen Schaden zu beziffern – wohl aber um eine sach-gerechte Abwägung aller relevanten Umstände. Im Fokus steht wieder, wie gesetzgeberisch er-wünscht, die Auswirkung auf den wirksamen Wettbewerb in konkreten Einzelfall zu betrachten.


Missbrauchskontrolle wird präzisiert

Auch bei der Missbrauchsaufsicht (Art. 7 KG) bringt der Vorschlag der WAK-N eine sinnvolle Präzisie-rung: Künftig soll im Gesetz ausdrücklich festgehalten werden, dass nicht das Verhalten eines marktbe-herrschenden Unternehmens als solches, sondern dessen potenzielle Auswirkungen auf den Wettbe-werb entscheidend sind. Dieses Verständnis entspricht auch der Rechtsprechung und Praxis in der EU (vgl. EuGH, Unilever Urteil).


Laut WBF entspricht diese Formulierung bereits der heutigen Rechtslage und stützt sich dabei auf ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts. Aus Sicht der Wirtschaft zeigt jedoch die Erfahrung der letzten Jahre mit sich widersprechenden Urteile (insbes. Fall SIX/DCC), dass das Parlament dafür sorgen muss, dass durch eine ausdrückliche gesetzliche Klärung für Rechtssicherheit gesorgt wird. Wenn das Parlament sich gegen eine gesetzliche Klärung ausspricht, könnte dies für die Behörden und Gerichte einen Grund für eine erneute Praxisumkehr bilden und dies muss verhindert werden.


Eine ausdrückliche gesetzliche Klärung ist deshalb notwendig, so wie es die WAK-N vorschlägt.


Fazit

Die Wirtschaft unterstützt die Vorschläge der WAK-N Mehrheit. Sie korrigieren eine formalistische und nicht dem ursprünglichen Zweck des Gesetzes entsprechende Anwendung des Kartellrechts und rücken dessen Ziel wieder in den Fokus. Wettbewerb soll geschützt, aber nicht durch pauschale Ver-bote blockiert werden. Der Nationalrat ist aufgefordert, diesen Kompromiss zu unterstützen und damit dem Kartellgesetz wieder zu mehr Augenmass und Rechtsstaatlichkeit zu verhelfen.

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