Massnahmen im Hinblick auf eine Vollassoziierung der Schweiz am Forschungsprogramm Horizon Europe

Angesichts des Schadens, den der Forschungsplatz Schweiz durch die Nicht-Assoziierung unseres Landes an die EU-Forschungsprogramme erleidet, unterstützt unsere Organisation den in die Vernehmlassung gegebenen Vorentwurf. Allerdings muss die vollständige Assoziierung der Schweiz mit Horizon Europe für die Schweizer Forschung, Ausbildung und Innovation weiterhin Priorität haben.

Die wissenschaftliche Schweiz verliert an Attraktivität

Der Status eines nicht mit den europäischen Rahmenprogrammen assoziierten Drittstaates hat negative Folgen für die Schweiz: Schweizer Hochschulen und Institute profitieren nur noch marginal von den EU-Fördermitteln, Schweizer Forscherinnen und Forscher verlieren die Projektleitung oder verlassen das Land, und Projekte werden an Institutionen innerhalb der Europäischen Union umverteilt. 


Die Forschungsinstitute und Hochschulen bekommen diese Verschlechterung der Rahmenbedingungen bei der Rekrutierung von wissenschaftlichem Personal konkret zu spüren: Die Zahl der Bewerber aus der EU ist stark rückläufig, während die Einstellung von Nicht-EU-Bürgern langwierige und kostspielige Verfahren erfordert.  

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All dies führt zu einem ganz realen Attraktivitätsverlust unseres Wissenschaftsstandorts für alle Akteure in Forschung, Innovation und Ausbildung. Die Zunahme der Komplexität und des administrativen Aufwands belastet die Wissenschaft, die Professorenschaft und die Studierenden bei der Suche nach Alternativen und dem Abschluss bilateraler Partnerschaften mit dem Ausland schwer. 


Der Forschungsplatz Schweiz gehört zu den wichtigsten Pfeilern unseres Wohlstands. Eine Verringerung seiner Attraktivität untergräbt unmittelbar die Grundlagen unserer Wirtschaft, deren Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung eng mit der Ausbildungs- und Innovationsfähigkeit unseres Landes verbunden sind.  


In diesem schwierigen Umfeld begrüssen wir daher die Initiative der WBK-S zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen Horizon-Fonds. Ein solcher Fonds soll bis zu einer vollständigen Assoziierung der Schweiz an die Rahmenprogramme Horizon Europe und Erasmus+ ermöglichen, dass die Budgetmittel, die als Pflichtbeitrag der Schweiz an die Europäische Union ausgewiesen sind, weiterhin für Forschungs- und Bildungsaktivitäten eingesetzt werden. Es ist wichtig, dass der Forschungsplatz Schweiz in dieser schwierigen Zeit von einer stabilen und dauerhaften Finanzierung profitieren kann. Diese sind für den langfristigen Erfolg unserer Bildungs- und Forschungseinrichtungen von entscheidender Bedeutung.


Aufmerksamkeitspunkte

Auf der Grundlage des vorgelegten Vorentwurfs und nach interner Beratung mit unseren besonders betroffenen Mitgliedern stellen wir einige Punkte fest, die wir beachten sollten:

  • Die Einrichtung des Horizon-Fonds darf keine negativen Auswirkungen auf die Budgets bereits bestehender Instrumente oder Akteure haben, insbesondere im Hinblick auf die Botschaft BFI 2025-2028. 
  • Der Horizon-Fonds muss seinen Begünstigten eine ausreichende Autonomie belassen. 
  • Die Bewertung der geförderten Projekte und die Verwaltung des Fonds müssen auf kompetenten bestehenden Strukturen beruhen, um einen Anstieg des Verwaltungsaufwands zu vermeiden. 
  • Die Buchführungs- und Haushaltsmechanismen müssen eine Finanzierung ermöglichen, die über den strikt jährlichen Rahmen hinausgeht, der in den Standard-Budgetprozessen des Bundes vorgesehen ist.
  • Der in die Konsultation gegebene Vorentwurf betrifft ein dringliches Gesetz. Da dieses nicht verlängert werden kann, ist es notwendig, dass etwaige Restkredite Ende 2027 ebenfalls Forschungs- und Ausbildungsaktivitäten zugewiesen werden. 
  • Schliesslich vereinfacht der Horizon-Fonds weder die Vergabe von Stipendien noch die internationale Zusammenarbeit, die im Bereich der Forschung von zentraler Bedeutung sind. Aus diesem Grund sollte der Horizon-Fonds die Möglichkeit bieten, Projekte zu unterstützen, die im Rahmen anderer Partnerschaften oder Netzwerke (z.B. Allianzen europäischer Universitäten) entwickelt wurden, welche die Hochschulen aus eigener Initiative aufgebaut haben.


Auf dieser Grundlage unterstützt die Walliser Industrie- und Handelskammer den Vorschlag der WBK-S im Hinblick auf die Aufrechterhaltung guter Rahmenbedingungen für den Forschungsplatz Schweiz sowie unsere Bildungs- und Innovationsräume angesichts eines blockierten allgemeinen politisch-institutionellen Kontextes. Da es keine konkreten Fortschritte in Richtung einer Vollassoziierung an Horizon Europe gibt, entspricht die Schaffung eines Spezialfonds, der aus Mitteln aus Budgetkrediten besteht, vorübergehend den Erfordernissen der aktuellen Situation. 

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Unsere Stellungnahme herunterladen:  


 

Bundesgesetz über Zweitwohnungen
Unser Verband unterstützt die vorgeschlagene Revision.