Allgemeines
In Bezug auf die Digitalisierung sind die Erwartungen an den Staat immens. Die Interaktionen der
Unternehmen mit seinen verschiedenen Ebenen sind häufig, komplex und rechtlich sensibel. Die
KMU durch moderne digitale Werkzeuge von steigenden Verwaltungskosten zu entlasten, würde
eine Bremse entfernen, die die Produktivität bremst. Die Behördengänge sind aufwändig, vom
Auszug aus dem Betreibungsregister bis zum Eintrag im Handelsregister, vom Erhalt einer neuen
Identitätskarte bis zum Ersatz eines defekten Führerscheins.
Allzu oft wird bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung entweder einfach nur Papier
digitalisiert oder es entsteht ein Fass ohne Boden. Dabei wird das wahre Potenzial der
Digitalisierung nur selten erkannt.
Bei der "echten" Digitalisierung geht es nicht darum, einen Schalter zu digitalisieren. Was wir
brauchen, ist eine grundlegende Überarbeitung der Prozesse. In diesem Bereich besteht ein
deutlicher Nachholbedarf. Die Wirtschaft bräuchte dringend neue Wege der Interaktion mit dem
Staat, damit sie die anhaltende Flut an neuen Regeln aller Art absorbieren kann.
Um Fortschritte zu erzielen, müssen unserer Ansicht nach drei Bedingungen erfüllt sein: (1) Der
Staat muss sich bescheiden, loslassen und die Tür für Marktlösungen offenhalten. (2) Die Systeme
sollten besser integriert werden, mit einem Ansatz zur Interoperabilität und Standardisierung
zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen und ihren Abteilungen, und (3) der Gesetzgeber
muss zu den kollektiven Anstrengungen beitragen, indem er systematisch überholte Anforderungen
wie die Schriftform oder andere analoge Verzerrungen aus den Gesetzen entfernt.
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien überzeugt der vorgeschlagene Gesetzesvorentwurf. Seine
Architektur, die zwischen Basisdiensten und digitalen Leistungen für den Endnutzer unterscheidet,
erscheint uns kohärent. Er hat den Vorteil der Flexibilität mit einem Potenzial zur schnellen
Anpassung an technologische Entwicklungen. Darüber hinaus ist die Vision des Staatsrats zu
begrüßen, die auf die Verbesserung des Service gegenüber den Bürgern ausgerichtet ist und die
Digitalisierung zu Recht als Werkzeug und nicht als Selbstzweck betrachtet.
Im Detail
Art. 5
Grunsätze
Unter den gewählten Grundsätzen sind wir der Ansicht, dass die Begriffe Kohärenz mit den
digitalen Diensten des Bundes und der Gemeinden sowie IT-Sicherheit in diesen Artikel
aufgenommen werden sollten.
Art. 11
Strategischer Vorstand
Es ist unerlässlich, dass Vertreter der Nutzer in der strategischen Direktion sitzen können.
Angesichts der hohen Frequenz, mit der Unternehmen mit den Behörden interagieren, sollte
die Wirtschaft integriert werden, um die Bedürfnisse und Schwierigkeiten weiterzuleiten.
Art. 16 Offene öffentliche Daten Wir möchten den Schutz des Geschäftsgeheimnisses betonen. Ohne den Zugang zu den Daten in Frage zu stellen, machen wir darauf aufmerksam, dass die Anzahl der Unternehmen in bestimmten Sektoren und Tätigkeiten recht gering sein kann und dass es trotz aggregierter Daten immer noch möglich ist, das eine oder andere Unternehmen zu identifizieren.
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