Die WIHK sagt Ja zur E-ID, aber Nein zu einer unausgewogenen Steuerreform

Abstimmungen vom 28. September 2025

Sitten, 3. September 2025 – Im Hinblick auf die eidgenössischen Abstimmungen vom 28. September empfiehlt die Walliser Industrie- und Handelskammer (WIHK) ein Ja zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) und ein Nein zur Abschaffung des Eigenmietwerts sowie zur Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Beide Vorlagen haben erhebliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftliche Stabilität im Kanton Wallis.

Ja zur E-ID: ein notwendiger Schritt in die digitale Zukunft

Die WIHK befürwortet die Einführung eines staatlich anerkannten und sicheren elektronischen Identitätsnachweises. In einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft ist ein vertrauenswürdiges, einfaches und effizientes Mittel unerlässlich, um Verwaltungs- und Geschäftsprozesse online abzuwickeln. Das E-ID-Gesetz gewährleistet den Schutz der persönlichen Daten und stärkt das Vertrauen in den digitalen Raum der Schweiz.

Damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dieses neue Instrument rasch und wirksam nutzen können, sind begleitende Massnahmen von grosser Bedeutung. Die WIHK fordert gezielte Unterstützungsprogramme, Sensibilisierungs- und Schulungsmassnahmen, um die Integration der E-ID in betriebliche Abläufe zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu stärken.

Nein zu einer ungerechten und wirtschaftsfeindlichen Steuerreform

Die WIHK lehnt die vorgeschlagene Abschaffung des Eigenmietwerts in ihrer aktuellen Form entschieden ab, insbesondere weil sie mit einer neuen Steuer auf Zweitwohnungen einhergeht. Diese Reform würde zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer benachteiligen – insbesondere im Wallis, das stark vom Zweitwohnungsmarkt betroffen ist. Sie führt zu einer widersprüchlichen Doppelbelastung und gefährdet die steuerliche Stabilität der Schweiz, vor allem zulasten des Mittelstands und touristischer Regionen.

Anstelle einer unausgewogenen Teilreform fordert die WIHK einen ganzheitlichen, fairen und wirtschaftlich tragbaren Ansatz für die Besteuerung von Wohneigentum.

Weitere Informationen: 

Änderung des Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken vom 8. April 2004 (GBB)