Behörde
Eidgenössisches Finanzdepartement (DFF)
Antwortfrist
5. Mai 2025
Gegenstand
Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2027
Umfeld
Der Bundeshaushalt droht aus dem Gleichgewicht zu geraten. Die Ausgaben wachsen wesentlich schneller als die Einnahmen, so dass die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse ohne Gegenmassnahmen nicht mehr eingehalten werden können. Ab 2027 sind deshalb namhafte Korrekturen gemäss aktueller Finanzplanung im Umfang von bis zu 3 Milliarden Franken pro Jahr notwendig. Mit dem vorliegenden Entlastungspaket 2027 unterbreitet der Bundesrat Massnahmen, mit denen das Ausgabenwachstum reduziert und der Haushalt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden kann.
Kurz gesagt
Positiv bewertet die Walliser Industrie- und Handelskammer (WIHK)
- Die konsequente Umsetzung der doppelten Ausgaben- und Schuldenbremse im vorliegenden Programm.
- Die klare Ausgabenausrichtung zur Budgetkonsolidierung.
- Die kritische Überprüfung von Mitnahmeeffekten im Bereich der Bundesbeiträge, was als regelmässige Praxis etabliert werden sollte.
- Die Vorlage des Pakets als einheitliches Änderungsgesetz, das eine gute Übersicht über die betroffenen Bereiche gewährleistet.
Kritisch sieht die WIHK hingegen:
- Die geplante Erhöhung der Besteuerung von Vorsorgeleistungen aus der 2. und 3. Säule, die kategorisch abgelehnt wird.
- Die Gleichsetzung zukunftsgerichteter Investitionen (insbesondere in Humankapital und Infrastrukturen) mit Kosten.
- Die potenzielle Überwälzung gebundener Ausgaben auf Kantone und Gemeinden, ohne Spielraum für deren Gestaltung.
- Den mangelnden Fokus auf Effizienzsteigerungen und Produktivitätsgewinne in der Bundesverwaltung.
- Die Tendenz, eher Mittel zu kürzen als obsolet gewordene Aufgaben konsequent abzubauen.
- Die ungleiche Lastenverteilung, wobei sich die Bundesverwaltung weitgehend der „Opfersymmetrie“ entzieht.
- Dass zentrale Bereiche wie die Armee oder die soziale Sicherheit nicht systematisch überprüft oder priorisiert wurden.
Detaillierte Stellungnahme
Solide Bundesfinanzen sichern
Eine nachhaltige Finanzpolitik und gesunde Bundesfinanzen sind Grundpfeiler eines funktionierenden Staates. Die Schuldenbremse, als Verfassungsprinzip verankert, muss sowohl in der Finanzplanung als auch in der Ausgabenbewirtschaftung eingehalten werden. Die Umsetzung des Doppelmechanismus zur Begrenzung von Ausgaben und Verschuldung wird ausdrücklich begrüsst.
Das Haushaltsgleichgewicht darf nicht zulasten künftiger Steuerzahlender verschoben werden. Angesichts politischer Zyklen und ihrer kurzfristigen Sichtweise erscheint eine konsequente Ausgabenkontrolle als besonders gerechtfertigt.
Effizienzsteigerungen und der Abbau obsoleter Aufgaben sind geeignete Mittel, um den durch das Parlament beschlossenen Ausgabenanstieg der letzten Jahre aufzufangen. Die systematische Prüfung von Mitnahmeeffekten bei Subventionen sollte institutionalisiert werden.
Keine Steuererhöhungen, keine Kürzungen mit Zukunftsschaden
Nur wenige vorgeschlagene Massnahmen generieren zusätzliche Einnahmen. Die geplante Steuererhöhung auf Kapitalbezüge der 2. und 3. Säule wird entschieden abgelehnt – sie bestraft die Mittelschicht und benachteiligt kranke oder invalide Personen1. Änderungen der Spielregeln im Nachhinein verletzen das Prinzip des Vertrauensschutzes.
Einsparungen bei Bildung, Forschung und Innovation schwächen die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Eine Kürzung der Bundesmittel für Hochschulen gefährdet deren Kapazitätserweiterung und damit die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte.
Der Kanton Wallis wäre überdurchschnittlich betroffen, insbesondere bei der angewandten Forschung mit direktem Nutzen für KMU, Start-ups und zukunftsträchtige Sektoren wie Energiewende, Tourismusinnovation und Umweltforschung.
Keine Lastenverschiebung auf Kantone und Gemeinden
Sparmassnahmen des Bundes dürfen nicht zu einer Überwälzung von Kosten auf Kantone und Gemeinden führen. Diese verfügen oftmals über keinen Handlungsspielraum – insbesondere ressourcenschwache Regionen. Transfers gebundener Aufgaben widersprechen dem Grundsatz der Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung.
Eine allfällige Neugestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen muss separat behandelt werden.
Beurteilung der einzelnen Massnahmen
Die WIHK anerkennt die Notwendigkeit eines gemeinsamen Efforts zur Sanierung der Bundesfinanzen. Die Mehrheit der Massnahmen wird mitgetragen – unter Vorbehalt bei jenen, die Bildung, Forschung und Innovation betreffen
Eine gewisse Anzahl dieser Massnahmen kann aus unserer Sicht jedoch nicht akzeptiert werden. Diese fallen in eine der folgenden drei Kategorien:
- Massnahmen, die hoheitliche Aufgaben des Staates reduzieren oder aufheben, die konkrete und unverhältnismässige Auswirkungen auf die Bevölkerung der Alpenkantone haben oder periphere Regionen benachteiligen – insbesondere in den Bereichen Naturgefahren, Waldschutz, Infrastruktursicherheit sowie Strassen- und öffentlicher Verkehrsanbindung:
- 1.5.13 - Kürzung der Beiträge für Hauptstrassen- Ablehnung
- 1.5.14 - NAF: Kürzung der Einlagen - Ablehnung
- 1.5.15 - Erhöhung des Kostendeckungsgrads im regionalen Personenverkehr -Ablehnung
- 1.5.16 - Kürzung bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich- Ablehnung von Einschnitten in Naturgefahren
- 2.13 - Verzicht auf Beiträge Verbreitung Programme in Bergregionen -Ablehnung
- 2.19 -BIF: Kürzung der Einlagen -Ablehnung
- 2.23 - Kürzung der allgemeinen Strassenbeiträge -Ablehnung
- 2.24 - Kürzung der Bundesbeiträge an Regionalflughäfen auf Bundesinteressen - Ablehnung
- 2.25 - BAFU: Verzicht auf Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen- Ablehnung
- 2.33 - Regionalpolitik: Verzicht auf weitere Fondseinlagen und auf Steuererleichterungen -Ablehnung
- 2.34 - Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs -Ablehnung
- 2.36 - Änderung Subventionsgesetz - Ablehnung
2. Massnahmen, die wirtschaftliche Unterstützungsmittel für strukturschwache Regionen
(z. B. Tourismus, Innovation, Landwirtschaft usw.) reduzieren oder abschaffen:
- 1.5.8 - Kürzung des Bundesbeitrags für den SNF -Ablehnung
- 2.29 - Erhöhung Versteigerung Zollkontingente -Ablehnung
- 2.30 - Kürzung der Landschaftsqualitätsbeiträge auf 50 Prozent -Ablehnung
3. Massnahmen, die eine übermässige Verlagerung gebundener Ausgaben auf die Kantone und Gemeinden (beispielsweise im Asylbereich) oder sogar auf die Bürgerinnen und Bürger bewirken :
- 2.15 - Entflechtung zwischen Bund und AHV -Ablehnung
- 2.17 - Verkürzung der Abgeltungspflicht für die Globalpauschalen auf 4 Jahre - Ablehnung
- 2.31 - Priorisierungen bei Subventionen für Klimapolitik -Ablehnung
- 2.35 - Höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule -Ablehnung
Gegen übermässige Starrheit im Subventionsgesetz
Die geplante Begrenzung der Bundesbeteiligung auf 50 % der Projektkosten erscheint unflexibel. Höhere Beiträge können in bestimmten Bereichen (Krisenbewältigung, internationale Projekte) sachlich gerechtfertigt sein. Daher fordern wir die Abkehr von einer pauschalen Deckelung.
1 Diese Erhöhungen betreffen beispielsweise auch die Zahlungen der Schweizer Paraplegiker-Stiftung an Personen mit Querschnittlähmung sowie die Pensionskassenleistungen an hinterbliebene Ehepartner. Diese Auswirkungen auf Invaliditäts- und Todesfälle werden im erläuternden Bericht nicht erwähnt.