Wie viel kostet es?
Die Gebühren für die Ausstellung von ATA-Carnets hängen vom Wert der vorübergehend ausgeführten Waren ab. Die Preisliste für die verschiedenen Dienstleistungen finden Sie oben angezeigt .
Hinzu kommt der Hinterlegung einer Garantie, deren Bedingungen unten beschrieben sind.
Mitglieder der WIHK profitieren von Vorzugstarifen.
Hinterlegung von Sicherheiten
Um ein Carnet ATA zu erhalten, ist die Hinterlegung einer Sicherheit oder der Abschluss einer Kautionsversicherung erforderlich. .
Die Sicherheit wird unter der Bedingung zurückerstattet, dass das Carnet ATA zur Kontrolle zurückgegeben wird und dass es innerhalb der Fristen ordnungsgemäß verwendet wurde.
Die Art der Bürgschaft oder Kautionsversicherung hängt vom Wert der Waren und der Rechtspersönlichkeit des Nutzers ab :
Warenwert von CHF 3'000.00 bis CHF 300'000.00
Kautionsversicherung in Höhe von 3‰ des Wertes der im Carnet ATA aufgeführten Ware
Warenwert von weniger als CHF 3'000.00 oder mehr als CHF 300'000.00
30% des Wertes der Ware, die im Carnet ATA aufgeführt ist
Bei Ausstellung des Carnet ATA wird eine Kaution in Höhe von 30 % des im Carnet ATA angegebenen Warenwerts verlangt. Diese Kaution wird Ihnen nach Rückgabe des ordnungsgemäß verwendeten Carnet ATA vollständig zurückerstattet.
Swisscaution-Garantie : Prämie von 0,6 % (Mitglieder) und 0,9 % (Nichtmitglieder) des Gesamtwerts des Carnets, zu zahlen an Swisscaution.
Bedingungen und Gültigkeitsdauer
Le Carnet ATA et le E-Carnet ATA sont valables pendant 1 année. Ce délai ne peux pas être prolongé !
Nach der Verwendung muss das Papierheft unverzüglich an die IHK VS zurückgegeben werden.
Die ausländischen Zollbehörden sind befugt, die Frist für die Wiederausfuhr der Ware zu verkürzen, z. B. auf zwei oder drei Monate. Diese verkürzte Frist wird auf dem Einfuhrstammsatz vermerkt und muss unbedingt eingehalten werden.
Das Carnet ATA kann für mehrere Reisen ausgestellt werden (bei der Bestellung der Formulare bei der CCI VS anzugeben), sofern es sich immer um die gleiche transportierte Ware handelt.
Das Carnet ATA kann für Waren (Vorführmaterial, Berufsausrüstung, Ausstellungsmaterial für Messen oder Kongresse) oder für Tiere, Kunstwerke oder nicht zugelassene Fahrzeuge verwendet werden, die vorübergehend ausgeführt werden und unverändert in die Schweiz zurückkehren.
Das Carnet ATA kann nicht für Waren ausgestellt werden, die für entgeltliche Leistungen wie Vermietung, Verleih oder die Ausführung von (beruflicher) Arbeit verwendet werden. Für weitere Informationen zu diesem Thema, die Schweizer Zollbehörden kontaktieren oder/und Ausländer.
Wir bitten Sie, alle Formulare auszufüllen, die Ihnen von der IHK VS ausgehändigt wurden; die Anzahl richtet sich nach Ihrer Reiseroute.
Werte für die Meldung von Pferden
Von den Zollbehörden vorgeschlagene Werte für die Deklaration von Pferden:
- Wanderreitpferde: CHF 10'000.--
- Regionale Turnierpferde: CH 15'000.--
- Internationale Turnierpferde: CHF 29'500.--
Die Angabe eines Wertes von weniger als Fr. 5'000.-- erfordert eine Erklärung und muss belegt werden (Rechnung oder anderes Dokument).
Besondere Bedingungen pro Land
Für Reisen in die Europäische Union werden 4 Transitabschnitte verlangt.
Italien verlangt eine von der WIHK VS beglaubigte Vollmacht, wenn der auf dem Carnet ATA angegebene Vertreter nicht der Inhaber des Carnet ATA ist.
Die Türkei verlangt zusätzlich zum Carnet ATA eine Vollmacht (vollständige Adresse) für einen türkischen Vertreter (Spediteur, Kunde, etc.). Diese Vollmacht muss von der CCI VS und anschließend vom türkischen Generalkonsulat (Weinbergstrasse 65, 8006 Zürich) beglaubigt werden.
Aufgrund der neuen Zolltarife in den Vereinigten Staaten und im Falle der vorgesehenen Verwendung von Handelsmustern ist der Verkauf für die Dauer des Aufenthalts der Waren im Gebiet der vorübergehenden Verwendung ausdrücklich untersagt → Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung, Anhang B.3, Artikel 4 (1) d).
Die CCI VS verlangt für jedes Carnet mit Bestimmungsort USA die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 40 % des Warenwerts.
Anleitung zum Ausfüllen des Heftes
Geben Sie, falls vorhanden, Seriennummer, Herstellungsnummer, Fahrgestellnummer an.
Pour les chevaux, ajoutez le numéro de puce de l'animal ainsi que la matériel de sellerie (s'il y en a).
Material, das nicht wieder in die Schweiz ausgeführt wird, muss nicht im Carnet ATA aufgeführt werden (z. B. Öl, Kataloge, Werbeartikel usw.).
Bei Problemen bei der Zollabfertigung wenden Sie sich bitte unverzüglich (vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnet ATA) an die IHK VS.
Im Falle eines Verlustes
Falle eines Verlustes des Carnet ATA kontaktieren Sie die CCI VS..
Ein Duplikat kann in folgenden Fällen ausgestellt werden :
Der Inhaber des Carnet ATA muss Fotokopien der Wiedereinfuhrabschnitte an der folgenden Adresse des Zollamtes Embrach erhalten:
Zollamt Zürich-Flughafen, Dienststelle Embrach, Team Traffic II, Embraport 1, 8424 Embrach, Tel. 058 481 30 21, traffic.embrach@ezv.admin.ch
Hier werden alle Export- und Wiedereinfuhrkomponenten abgelegt..
Die Kopien müssen dann an die CCI VS gesendet werden (mit schriftlicher Begründung).
Der Inhaber des Carnets muss die CCI VS benachrichtigen, damit diese ein Duplikat ausstellen kann..
Dieses Duplikat erlaubt es nur, die Ware vor dem Ablaufdatum des Carnet ATA wieder in die Schweiz zu bringen.
Das Verfahren kann bis zu zwei Wochen dauern. Aus diesem Grund ist es ratsam, die CCI VS so früh wie möglich zu benachrichtigen.
Wenn das Carnet ATA bei der Wiederausfuhr und/oder Wiedereinfuhr nicht abgefertigt wird, muss der Carnet ATA-Inhaber Fotokopien der Wiedereinfuhrabschnitte an der folgenden Adresse beim Zollamt Embrach erhalten :
Zollamt Zürich-Flughafen, Dienststelle Embrach, Team Traffic II, Embraport 1, 8424 Embrach, Tel. 058 481 30 21, traffic.embrach@ezv.admin.ch
Hier werden alle Export- und Wiedereinfuhrkomponenten abgelegt..
Die Kopien müssen dann an die CCI VS gesendet werden (mit schriftlicher Begründung).
- Ein Duplikat dient nur dazu, die Ware in die Schweiz zurückzubringen und kann nicht für zukünftige Reisen verwendet werden.
- Die Abfertigung mit dem Duplikat beim ausländischen und/oder schweizerischen Zoll (Wiederausfuhr und/oder Wiedereinfuhr) verhindert eine Beanstandung durch den ausländischen Zoll nicht, aber da nachgewiesen werden kann, dass die Ware tatsächlich in die Schweiz reimportiert wurde, werden ihnen weder Zollgebühren noch Mehrwertsteuer berechnet..
Außerordentliche Verlängerung
In Ausnahmefällen, wenn die Ware unbedingt über das Gültigkeitsdatum des Carnet ATA hinaus im Ausland bleiben muss, kann die AHK VS ohne Verpflichtung die Ausstellung eines Ersatz-Carnet ATA genehmigen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
- Das gesamte Ersetzungsverfahren muss mindestens einen Monat vor dem Ablaufdatum des ursprünglichen Carnet ATA stattfinden.
- Akzeptanz des Einfuhrlandes (der Inhaber des Carnet ATA muss sich bei dem ausländischen Land darüber informieren).
- Der Antrag muss schriftlich bei der CCI VS begründet werden..
- Bei der Beantragung eines Ersatzcarnets über ATASwiss muss gleichzeitig eine E-Mail an die ausstellende Handelskammer gesendet werden, in der die Gründe für den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzcarnets erläutert werden. Das ursprüngliche Carnet muss ebenfalls per Post oder Kurierdienst versandt werden.
- Nach der Beglaubigung durch die CCI VS muss das ursprüngliche Carnet ATA vor seinem Ablauf zusammen mit dem Ersatzcarnet beim Zollamt des Flughafens Zürich vorgelegt werden. Zollamt Zürich-Flughafen, Dienstabteilung Embrach, Team Traffic II, Embraport 1, 8424 Embrach, Tel. 058 481 30 21, email: traffic.embrach@ezv.admin.ch. Dieser registriert die Wiederausfuhr im ursprünglichen Carnet ATA und gleichzeitig die Ausfuhr im Ersatzcarnet. Somit wird das ursprüngliche Carnet geschlossen und das Ersatzcarnet beim Schweizer Zoll in Kraft gesetzt..
- Danach muss das gleiche Verfahren bei der ausländischen Zollbehörde befolgt werden, die für die Zollzone zuständig ist, in der sich die Ware befindet. Diese bestätigt im ursprünglichen Carnet ATA die Wiederausfuhr und gleichzeitig die Einfuhr im Ersatzcarnet. Die Ware kann dann für ein weiteres Jahr im Ausland verbleiben, es sei denn, die Frist für die Wiederausfuhr wird vom ausländischen Zoll verkürzt (muss unbedingt eingehalten werden). Nach Ablauf des Carnet de remplacement kann kein neues Carnet mehr ausgestellt werden!
- Nach der Zahlung bei den beteiligten Zollbehörden muss das ursprüngliche Carnet ATA unbedingt und unverzüglich an die AHK VS zurückgeschickt werden.
Für die Ausstellung eines Ersatzcarnets gelten die gleichen Gebühren wie für die Ausstellung eines Carnet ATA.
Hinzu kommen zusätzliche Verwaltungsgebühren für die Regulierung des ursprünglichen Carnets.
Ein Ersatzcarnet ist nur in dem Land gültig, in dem es ausgestellt wurde, und nicht in anderen Ländern (ausgestellt für eine Reise, für die Wiedereinfuhr in die Schweiz, für die Einreise in die Schweiz oder für die Einreise in ein anderes Land)
