Rückerstattung der von ACF erhobenen Gebühr

Unternehmen mit geringem Gewinn haben die Möglichkeit, eine Rückerstattung der von der FCA erhobenen Gebühr zu beantragen.

Dazu müssen sie die folgenden drei kumulativen Bedingungen erfüllen:

1. Sie erzielen einen Umsatz zwischen 500'000 und 999'999 CHF.

2. Die Gebühr von 365 CHF wurde bereits bezahlt.

3. Der Abschluss des Geschäftsjahres weist einen Gewinn aus, der zehnmal niedriger ist als die Lizenzgebühr (d.h. weniger als CHF 3.650) oder einen Verlust.


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