NEIN zur neuen Verfassung am 3. März 2024

Unser Kanton steht im 21. Jahrhundert vor zahlreichen Herausforderungen. Der Entwurf der neuen Verfassung bereitet ihn nicht darauf vor.

Kurz gesagt 

Die Walliser Unternehmen identifizieren sich nicht mit dem Entwurf der neuen Verfassung. Der neue Text 

  • ist übermässig paternalistisch auf Kosten von Eigeninitiative und Eigenverantwortung 
  • sieht eine massive Zunahme der Grösse des Staates und seiner Aufgaben und damit der Steuerbelastung vor 
  • schwächt die Gewaltenteilung, indem es die Wahl des Personals der kantonalen Verwaltung (Exekutive) in den Grossen Rat (Legislative) ermöglicht 

Die Walliser Industrie- und Handelskammer empfiehlt daher, eine Totalrevision unseres Grundgesetzes abzulehnen. Sie zieht es vor, die evolutionäre Anpassung des Grundgesetzes fortzusetzen, wie dies während des ganzen 20. Jahrhunderts der Fall war, indem sie den Grossen Rat auffordert, die wenigen Konsenspunkte zu integrieren, die sich während der Phase der Meinungsbildung im Hinblick auf die Abstimmungen vom 3. März herauskristallisieren werden. 

Ein Text für das 21. Jahrhundert - wirklich?  

Im bereits begonnenen 21. Jahrhundert gibt es zahlreiche Herausforderungen: digitale Disruption, Energiewende und die Folgen des Klimawandels, die sozialen Kosten der Bevölkerungsalterung, Sicherheit und Migration, um nur einige zu nennen. Jede dieser Herausforderungen stellt die Beziehungen zwischen Generationen, Regionen, sozialen Gruppen und zwischen Mensch und Umwelt in Frage. Jede dieser Herausforderungen erfordert Kreativität und Innovation, um Lösungen zu finden, die niemanden im Stich lassen und die soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit wahren.

Der Ausdruck von Eigeninitiative und Eigenverantwortung war noch nie so wichtig für unsere Zukunft; alles auf den Staat zu setzen, wird uns nicht retten! 

Weit entfernt von diesen Überlegungen enttäuscht die neue Verfassung. Die Walliser Unternehmen haben mit Erstaunen einen Text entdeckt, der auf den sozioökonomischen Realitäten des 19. Jahrhunderts basiert: Das Wallis ist ein katholischer Kanton mit einer Staatsreligion (Art. 171 ff.), der sich Wirtschaftswachstum ohne Subventionen nicht vorstellen kann (Art. 159 Abs. 3), der nur die Landwirtschaft (Art. 162) und den Tourismus (Art. 163) als Wirtschaftssektoren anerkennt und der die Autarkie dem Handel vorzieht (Art. 159 Abs. 1). 

Es ist schwierig, sich mit einem Text in die Zukunft zu träumen, der das heutige sozioökonomische Wallis ignoriert: Dass unser Kanton die Armut überwunden hat und heute postmoderne soziale und ökologische Werte zum Ausdruck bringen kann, verdankt er vor allem dem Wirtschaftswachstum, das von der Exportindustrie gebracht wurde, die unseren Kanton an der Spitze der europäischen Hightech-Standorte positioniert hat, von seiner Pionier- und Innovationstradition und auch von der Entwicklung eines wettbewerbsfähigen Dienstleistungs- und Finanzsektors. "Kurze Wege fördern", wie es die neue Verfassung sehr sympathisch tut, übersteigt das Vorstellungsvermögen, wo wir doch Impfstoffe für die ganze Welt herstellen und jeder zweite Tourist uns aus dem Ausland besucht. 

Kantonales Radongesetz
Die WIHK unterstützt den Vorentwurf in seinen Grundzügen, bedauert jedoch die fehlende Koordination mit anderen Gesetzgebungsarbeiten, die zunehmende Komplexität und die Undurchsichtigkeit des erläuternden Berichts.