Im Rahmen seines Engagements für die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern führt der Kanton Wallis ein Pilotprojekt zur Kontrolle von Unternehmen durch, die im Jahr 2024 einen kantonalen öffentlichen Auftrag erhalten haben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Partner des Kantons die gesetzliche Verpflichtung zur Lohngleichheit gemäß der Schweizer Verfassung und dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) einhalten.
Trotz der geltenden Gesetzgebung und der Einführung einer Selbstkontrollpflicht für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden seit 2020 bestehen weiterhin Lohnunterschiede. Im Durchschnitt verdienen Frauen laut dem Bundesamt für Statistik immer noch 16,2 % weniger als Männer. Diese Situation beeinträchtigt ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und ihre Altersvorsorge.
Das vom Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DSSC) über das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (OCEF) getragene Projekt sieht fünf Kontrollen bis 2025 vor. Die betroffenen Unternehmen werden nach dem Zufallsprinzip aus den auf der SIMAP-Plattform erfassten Walliser öffentlichen Aufträgen ausgewählt.
Diese Kontrollen ergänzen die derzeit bei Ausschreibungen geforderten Selbsterklärungen. Sie werden von externen Fachleuten nach den Standards des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung (EBG) durchgeführt und ermöglichen es, unerklärliche Abweichungen aufzudecken. Bei Nichtkonformität können die Unternehmen ihre Lohnpolitik korrigieren und einen qualifizierten Nachweis vorlegen.
Mit diesem Pilotprojekt kann das Verfahren vor einer möglichen allgemeinen Einführung getestet und angepasst werden. Eine Ausweitung der Kontrollen auf subventionierte Unternehmen ist für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen. Langfristig wird das OCEF ein dauerhaftes System zur Überwachung der Lohngleichheit bei Empfängern öffentlicher Mittel vorschlagen.
Weitere Informationen und das vollständige Verfahren finden Sie unter: www.egalite-vs.ch