Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Personen mit S-Status

Änderungen ab Dezember 2025

Der Bundesrat hat am 22. Oktober eine Reihe von Massnahmen angekündigt, die darauf abzielen, Personen mit Schutzstatus S den Zugang zum Arbeitsmarkt zu vereinfachen und zu beschleunigen. Diese bedeutende Entwicklung verfolgt zwei Ziele: die berufliche Integration dieser Personen zu stärken und ihre Abhängigkeit von Sozialhilfe zu verringern, während gleichzeitig Unternehmen ein leichterer Zugang zu neuen Fachkräften ermöglicht wird.


Die wichtigsten Neuerungen
  • Vereinfachte Verwaltungsverfahren 
    Die vorherige Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit wird durch eine einfache Meldepflicht ersetzt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung der Verfahren.
  • Weniger Auflagen für Arbeitgeber 
    ​Unternehmen können schneller Personal einstellen, ohne die bisher geltenden aufwändigen Formalitäten.
  • Erweiterter Zugang zu Integrationsmassnahmen 
    Personen mit S-Status können an spezifischen Programmen teilnehmen, die ihre Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt fördern.


Diese Änderungen treten am 1. Dezember 2025 in Kraft. Detaillierte Informationen finden Sie auf den offiziellen Plattformen des Bundes:  ​ news.admin.ch und easygov.swiss.


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