Ein erklärtes Ziel der EU ist bis 2030 die CO2-Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 um 55 Prozent zu senken. Das CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism / CO2-Grenzausgleichsystem) soll dabei einer Verlagerung des CO2-Ausstosses ins Ausland entgegenwirken. Erfahren Sie mehr darüber in unserem Webinar und den dazugehörenden FAQ und der Präsentation.
Erfahren Sie mehr darüber im Switzerland Global Enterprise Webinar, in den begleitenden FAQs und der Präsentation.
Mit CBAM wird eine Abgabe auf Importe bestimmter Waren eingeführt. Zu Beginn sind Eisen und Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität sowie Wasserstoff betroffen. Die unter CBAM fallenden Zolltarifnummern sind im Anhang I der EU-Verordnung 2023/956 aufgelistet (Seite 39). MACF à l’annexe 1 du règlement UE 2023/956 (page 39).
Es ist davon auszugehen, dass die Liste der unter CBAM fallenden Zolltarifnummern, ab 2026 ausgeweitet wird. Bis 2030 sollen alle Güter einbezogen werden, die unter den EU-Emissionshandel fallen.
Waren mit einem EFTA- oder EU-Ursprung (gemäss den nicht-präferenziellen Ursprungsregeln der EU) sowie Sendungen bis zu einem Wert von EUR 150 sind vom CBAM befreit.
Die CBAM-Regeln gelten ab dem 1. Oktober 2023 mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Während der Übergangsfrist müssen Importeure oder indirekte Stellvertreter (z.B. bei nicht ansässigen Importeuren) die Einfuhr von betroffenen Waren in die EU, quartalsweise per CBAM-Report melden. Dieser Report enthält unter anderem folgende Informationen über die eingeführten Waren:
- eingeführte Menge
- direkte Emissionen
- indirekte Emissionen
- bezahlter CO2-Preis im Ausland
Bei Nichtvorliegen den effektiven direkten und indirekten Emissionswerten können Standardwerte verwendet werden.
Für die Erläuterung des Systems hat die EU eine Leitlinie für EU-Importeure sowie ein E-Learning (nano-learning module) in englischer Sprache veröffentlicht. Pour expliquer le système, l’UE a publié des orientations destinées aux importateurs européens, ainsi qu’un module d’e-learning en anglais.