Anteile an einer inaktiven Gesellschaft übernehmen oder verkaufen

Bitte beachten Sie den Handel mit Mänteln.

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Mantelhandel – d. h. die Übernahme von Anteilen einer inaktiven Gesellschaft (AG oder GmbH) – durch das Obligationenrecht ausdrücklich verboten.


Diese Transaktionen sind ungültig: Der Käufer wird nicht als Gesellschafter anerkannt, und die Eintragungen im Handelsregister können abgelehnt werden.


Der sichere Weg bleibt die ordnungsgemäße Liquidation oder die Gründung einer neuen Gesellschaft.


Unser Partner IFJ steht Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung:  

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