Behörde
Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB)
Antwortfrist
19. September 2025
Gegenstand
Gesetze über die Walliser Schule (GWS), über die allgemeinbildende Sekundarstufe II (GabS) und über den Privatunterricht (GPrivU)
Umfeld
Am 23. Juni 2025 hat das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) den Vorentwurf der Gesetze über die Walliser Schule (GWS), über den Sekundarunterricht (GabS) und über den Privatunterricht (GPrivU) in die Vernehmlassung geschickt.
Das Gesetz über die Walliser Schule (GWS) soll den kurz- und mittelfristigen Anliegen aller Akteure der Schule Rechnung tragen. Die Beschreibung der Rollen und Aufgaben jeder Instanz, vom Staatsrat bis zur Lehrkraft, sowie der Rechte und Pflichten der Schüler und Eltern ermöglicht eine qualitative Verwaltung der Schulen und Bildungsgänge; das Gesetz über den Sekundarunterricht (GabS) ist ein sektorales Gesetz, das das LEV in Bezug auf die allgemeinbildende Sekundarstufe II präzisiert; das Gesetz über den Privatunterricht (GPrivU) schliesslich ermöglicht es, den Rahmen für den Privatunterricht auf dem Kantonsgebiet festzulegen.
Kurz gesagt
- Die WIHK unterstützt die Vorentwürfe des GWS und des GabS in ihrer vorgelegten Form.
- Wir unterstützen die Einführung des GPrivU als Rahmengesetz für das Privatschulwesen, jedoch vorbehaltlich mehrerer Anpassungen und Präzisierungen in Bezug auf seinen Anwendungsbereich und seine Verfahren.
- Tatsächlich muss das GPrivU den notwendigen Schutz der Schüler und der säkularen Werte einerseits und die Förderung von Investitionen und pädagogischer Innovation andererseits in einem Sektor, der eine wertvolle ergänzende Rolle zum öffentlichen Angebot erfüllt, besser gegeneinander abwägen.
- Für Detailanpassungen der Bestimmungen des GPrivU fordern wir das Amt für Unterrichtswesen auf, bilaterale Gespräche mit dem Walliser Verband der Privatschulen zu führen, der den Sektor vertritt und dessen Vorschläge wir unterstützen.
Detaillierte Stellungnahme
GWS und GabS: Die Schule als zentrale Institution der Gesellschaft
Die Schule nimmt einen zentralen Platz unter den Institutionen unserer freien und offenen Gesellschaft ein. Neben Familie, Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Körperschaften bildet sie eine wesentliche Säule für die Bildung der Bürgerinnen und Bürger sowie für die Vermittlung jener Werte, die den sozialen Zusammenhalt begründen.
Die Wirtschaft erwartet von der Schule einen entscheidenden Beitrag zur Bildung des sozialen und humanen Kapitals. Die Walliser Unternehmen benötigen gut ausgebildete, motivierte und anpassungsfähige Mitarbeitende, die den raschen Veränderungen der Arbeitswelt gewachsen sind. Dementsprechend erwartet die Wirtschaft von der Schule:
- Solide Beherrschung der Grundkenntnisse, insbesondere in den Landessprachen und in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), die unverzichtbaren Kompetenzen für die Teilnahme an der kantonalen, nationalen und internationalen Wirtschaft darstellen.
- Förderung des kritischen Denkens, eine wesentliche Qualität für das Funktionieren einer modernen Demokratie, zugleich aber auch Motor für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in einem von komplexen Herausforderungen geprägten Wirtschaftsgefüge.
- Wirksame Berufsorientierung: Zahlreiche Unternehmen stellen fest, dass die Mängel des derzeitigen Systems die Problematik des Fachkräftemangels verschärfen. Eine bessere Vorbereitung und eine verstärkte Begleitung der Schülerinnen und Schüler bei ihren Ausbildungs- und Berufswahlentscheidungen sind daher für die Zukunft des Kantons entscheidend.
Diese Elemente stehen im Zentrum des Bildungsauftrags und tragen direkt zur Schaffung von Sozial- und Humankapital bei, das für den Wohlstand des Wallis unerlässlich ist.
Die WIHK begrüsst die im Vorentwurf geäusserte Absicht, die Rollen und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten – Behörden, Lehrpersonen, Eltern und Wirtschaftspartner – klarer zu definieren. Diese Klärung stärkt die Schule als Institution, indem sie die Zusammenarbeit fördert und einen breiter getragenen Bildungsauftrag ermöglicht.
Schliesslich ermutigt unsere Kammer die Behörden, die Schule gegen jede Instrumentalisierung durch Partikularinteressen zu verteidigen. Die Liste edler Anliegen ist lang, doch die Zeit von Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen ist begrenzt. Es gilt, den Fokus auf das Wesentliche zu wahren.
Die WIHK stimmt dem Vorentwurf des Gesetzes über die Walliser Schule sowie des Gesetzes über den Unterricht auf der allgemeinen Sekundarstufe II vorbehaltlos zu. Insbesondere ist sie der Ansicht, dass das GWS eine solide und moderne Grundlage darstellt, die mit den Erwartungen der Gesellschaft und den Bedürfnissen der Wirtschaft übereinstimmt. Die Kammer begrüsst die Chambre valaisanne de commerce et d’industrie Tel. +41 27 327 3535 / Fax +41 27 327 3536 Rue Pré-Fleuri 6 / CP /1951 Sion / info@cci-valais.ch Page 3/4 gründliche und rigorose Arbeit, die von der Dienststelle für Unterrichtswesen bei der Ausarbeitung dieses Projekts geleistet wurde.
Die Kammer betont jedoch, dass über die im Gesetz genannten Grundsätze hinaus das Wesentliche in ihrer praktischen Umsetzung liegen wird. Die Umsetzung der vorgesehenen Leitlinien wird ein konzertiertes Engagement der verschiedenen Akteure erfordern. Die WIHK bekräftigt in diesem Zusammenhang ihre Bereitschaft, aktiv zu dieser Konkretisierung beizutragen, insbesondere in den Bereichen, in denen Wirtschaft und Schule eng zusammenarbeiten müssen.
GPrivU: Ein Rahmengesetz für den Privatschulunterricht
Der private Bildungssektor spielt eine wichtige wirtschaftliche und strategische Rolle im Wallis. Seine 11 Schulen beherbergen mehr als 4'500 Studierende aus 130 Nationen und generieren wichtige Auswirkungen für den Kanton: Investitionen, Arbeitsplätze, Bildungstourismus und Attraktivität des Territoriums. Ihr internationaler Ruf macht diese Institutionen zu wahren Botschaftern des Wallis und der Schweiz. Als Ergänzung zum öffentlichen Bildungswesen gehen sie auf spezifische Bedürfnisse ein und positionieren sich als Laboratorien für pädagogische Innovationen, wodurch sie zur Qualität, zur Vielfalt und zur Ausstrahlung des Walliser Schulsystems beitragen. Im Übrigen wird das Fehlen eines ausreichenden Angebots an Privatschulen im Wallis häufig als ein Faktor genannt, der den Kanton bei der Ansiedlung von Entscheidungszentren durch multinationale Unternehmen benachteiligt.
Die WIHK unterstützt die Einführung eines Gesetzes über das Privatschulwesen. Die Schaffung eines kohärenten Rechtsrahmens für alle Formen des Privatunterrichts im Wallis ist notwendig, denn bis heute sind die anwendbaren Regeln fragmentiert oder unvollständig, was zu Verwirrung führt.
Ein solches Gesetzeswerk muss drei Hauptziele ausbalancieren: (1) Investitionen fördern und pädagogische Innovationen in einem Sektor anregen, der bereits stark zum Ruf und zur Attraktivität des Kantons beiträgt; (2) einen besseren Schutz der Schüler und eine größere Markttransparenz gewährleisten - wesentliche Elemente, um das Vertrauen der Familien, Partner und Arbeitgeber zu stärken; und schließlich (3) die laizistischen und republikanischen Werte bekräftigen und verteidigen, die den Zusammenhalt unserer Gesellschaft begründen und einen gemeinsamen Rahmen für alle Bildungseinrichtungen gewährleisten.
Unserer Einschätzung nach wurde das vorgeschlagene Gesetz vor allem zur Verfolgung dieses dritten Ziels konzipiert. Eine Neugewichtung, die dieses lobenswerte und wünschenswerte Ziel in keiner Weise gefährdet, ist jedoch notwendig und möglich. In diesem Sinne sind die wichtigsten Punkte für Verbesserungen folgende:
- Die sehr weite Definition des Geltungsbereichs des Gesetzes, dessen Inhalt beispielsweise auch Schulen außerhalb der Schulpflicht oder solche der beruflichen Weiterbildung von Erwachsenen umfassen würde, was höchstwahrscheinlich nicht in der Absicht des Amtes für Unterrichtswesen liegt;
- Die Schwerfälligkeit und Instabilität der Verwaltungsprozesse sowie das besonders strenge Sanktionssystem stellen eine schwere und potenziell kontraproduktive Belastung dar: Beispielsweise schreckt es von Investitionen und Innovationen ab, wenn jedes Jahr die Genehmigung für eine neue Schule in Frage gestellt wird, ohne einen wirklichen Mehrwert für den Schutz der Schülerinnen und Schüler zu bringen;
- Eine unangemessene Terminologie in Verbindung mit internationalen pädagogischen Besonderheiten (Cambridge-Programme, International Baccalaureate usw.), die in ihrer jetzigen Form zu restriktiv ausgelegt werden
- Ausbildungsbedingungen für Lehrkräfte, die die besondere Realität langjährig etablierter Privatschulen, insbesondere die des internationalen Lehrkörpers, nicht berücksichtigen.
- Die Forderung nach einer Mindestschülerzahl pro Zyklus, die einen willkürlichen Charakter aufweist und einigen Strukturen schaden könnte, insbesondere in den ersten Jahren ihrer Niederlassung, wenn die Schülerzahlen noch im Wachstum begriffen sind.