Behörde
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Antwortfrist
15.07.2026
Gegenstand
Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Umfeld
Das Projekt zielt darauf ab, die vom Bundesrat beschlossene Verschärfung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland umzusetzen, die mit der Ablehnung der Volksinitiative „Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)“ beschlossen wurde. Diese betrifft den Erwerb von festen Wohnsitzen, Hauptwohnsitzen durch Drittstaatsangehörige, Anteile an an einer Schweizer Börse kotierten Immobiliengesellschaften, die Wohnimmobilien besitzen, Anteile an einem Immobilienfonds oder Aktien einer Immobilien-SICAV, sofern diese Gegenstand eines regulären Handels sind, sowie von Ferienwohnungen oder Apartments in einem Apparthotel.
Gleichzeitig setzt er die Motion Schmid 22.4413 um. Diese fordert, dass Hotels, die von Personen im Ausland kontrolliert werden, Wohnungen für ihr Personal erwerben und bauen dürfen.
Kurz gesagt
- Die Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) geht nicht auf die eigentlichen Ursachen der Wohnraumknappheit ein. Diese liegen hauptsächlich auf der Angebotsseite und sind auf langwierige Bewilligungsverfahren, zunehmende regulatorische Anforderungen, den Mangel an verfügbarem Bauland sowie Schwierigkeiten und Kostensteigerungen im Bauwesen zurückzuführen.
- Die vorgeschlagene Verschärfung birgt das Risiko, Immobilieninvestitionen zu bremsen, indem sie die Finanzierung von Projekten erschwert, Investoren abschreckt und Bau-, Umbau- sowie Renovationsvorhaben verzögert.
- Das Wallis wäre von diesen Auswirkungen besonders betroffen, da seine wirtschaftliche Entwicklung in hohem Mass von Immobilieninvestitionen abhängt, die für Wohnraum, touristische Infrastrukturen und die Tätigkeit der Unternehmen von zentraler Bedeutung sind.
- Die WIHK lehnt die Vorlage daher in ihrer heutigen Form ab und fordert stattdessen Massnahmen zur wirksamen Erhöhung des Wohnungsangebots, insbesondere durch die Vereinfachung der Verfahren und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Bautätigkeit.
Detaillierte Stellungnahme
Die Walliser Industrie- und Handelskammer (WIHK) ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) keine angemessene Antwort auf die strukturellen Ursachen der aktuellen Wohnraumknappheit darstellt.
Die Spannungen auf dem Wohnungsmarkt sind in erster Linie auf ein unzureichendes Angebot zurückzuführen. Dieses Defizit erklärt sich insbesondere durch die Komplexität und Dauer der Bewilligungsverfahren, zunehmende regulatorische Auflagen, die Verknappung des verfügbaren Baulands sowie steigende Baukosten und erschwerte Bedingungen für Bauvorhaben. Vor diesem Hintergrund würde eine Verschärfung des BewG das Wohnungsangebot nicht wesentlich erhöhen, gleichzeitig jedoch verschiedene unerwünschte wirtschaftliche Auswirkungen mit sich bringen.
Die WIHK befürchtet insbesondere, dass die vorgesehenen neuen Einschränkungen bestimmte Immobilieninvestitionen reduzieren, Bau-, Umbau- und Renovationsprojekte bremsen und die wirtschaftliche Attraktivität der Schweiz sowie insbesondere ihrer Randregionen beeinträchtigen könnten. Auch die Ausweitung der Beschränkungen auf Gesellschaften und Immobilienfonds wird kritisch beurteilt, da sie die Finanzierung von Projekten erschweren und die Rechtssicherheit für Investoren beeinträchtigen könnte.
Das Wallis weist wirtschaftliche Besonderheiten auf, die eine besonders sorgfältige Beurteilung solcher Massnahmen erfordern. Der Kanton verfügt über eine diversifizierte Wirtschaftsstruktur mit exportorientierten Industriebetrieben, KMU, touristischen Aktivitäten, Dienstleistungsunternehmen sowie stark in den Bergregionen verankerten Betrieben. Immobilieninvestitionen spielen eine zentrale Rolle für die Entwicklung dieser Tätigkeiten, sei es für Wohnraum für die erwerbstätige Bevölkerung, touristische Infrastrukturen, Gewerbeflächen oder Unternehmensstandorte.
Jede Massnahme, die Investitionen entmutigt oder den Zugang zu Kapital erschwert, birgt das Risiko, die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons zu schwächen, die Wertschöpfung zu verlangsamen und die Perspektiven der regionalen Wirtschaftsentwicklung einzuschränken. Dies gilt insbesondere für die Alpenregionen, in denen private Investitionen wesentlich zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen Vitalität beitragen.
Die WIHK ist deshalb der Auffassung, dass die Bemühungen der Behörden vorrangig auf Massnahmen ausgerichtet werden sollten, die das Wohnungsangebot tatsächlich erhöhen. Dazu gehören insbesondere die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren, die Vereinfachung der Bauvorschriften, die Eindämmung missbräuchlicher Einsprachen sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Realisierung neuer Projekte.
Die WIHK ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Revision des BewG in ihrer aktuellen Form ein reales Risiko für Investitionen und die wirtschaftliche Entwicklung darstellt, ohne eine wirksame Antwort auf die eigentlichen Ursachen der Wohnraumknappheit zu bieten. Sie fordert den Bundesrat daher auf, die vorgeschlagenen Massnahmen zu überdenken und stattdessen Lösungen zu bevorzugen, die gezielt auf die Erhöhung des Wohnungsangebots und die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Bauwesen ausgerichtet sind.