Behörde
Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB)
Antwortfrist
1. September 2025
Gegenstand
Änderung des Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken vom 8. April 2004 (GBB)
Umfeld
Am 23. Juni 2025 hat das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) den Vorentwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken vom 8. April 2004 (GBB) in die Vernehmlassung geschickt.
Der Vorentwurf konkretisiert die verschiedenen Forderungen der Branche und aktualisiert das GBB, insbesondere schränkt er die Einsprachegründe Dritter ein, vereinfacht die Aufgaben der Gemeindebehörden und schlägt Lockerungen bei den Bedingungen für die Erteilung von Betriebsbewilligungen vor.
Kurz gesagt
- Die WIHK unterstützt grundsätzlich die Revision des GBB, da sie den Bedürfnissen der Branche entspricht und eine willkommene Flexibilität einführt, dabei aber einen klaren Rahmen beibehält, etwa durch die Einführung einer provisorischen Betriebsbewilligung unter Auflagen.
- Es ist wesentlich, die Qualität der Dienstleistungen zu wahren und gleichzeitig die wirtschaftliche Aktivität in diesem Sektor zu fördern.
- Für klassische wie alternative Formen von Beherbergung und Gastronomie sollen einheitliche Regeln gelten, um Gleichbehandlung und fairen Wettbewerb sicherzustellen.
- Die Einschränkungen des Einspracherechts bei Betreiberwechseln sind positiv zu werten, da sie die Rechtssicherheit der Betriebe stärken.
- Die Beibehaltung der Kontrolle von Verlustscheinen (Akt der Zahlungsunfähigkeit) ist notwendig, um die Branche vor schlechten Zahlern zu schützen – mit einem Spielraum für geregelte Ausnahmen.
- Die Streichung der Anforderungen an Hygiene und Sicherheit der Räumlichkeiten wirft Fragen auf; wir fordern deren Beibehaltung durch alternative gesetzliche Wege, um eine dem Walliser Tourismusstandard entsprechende Empfangsqualität sicherzustellen.
Detaillierte Stellungnahme
Pragmatische Anpassung an die Praxis der Gemeinden
Die WIHK begrüsst die Einführung der provisorischen Betriebsbewilligung, welche es einem neuen Betreiber erlaubt, seinen Betrieb aufzunehmen, bevor er die definitive Bewilligung erhält, sofern er sich innert Frist zur Prüfung anmeldet. Diese Massnahme bringt dringend benötigte Flexibilität, insbesondere in einem wirtschaftlich unsicheren Umfeld mit Arbeitskräftemangel.
Sie ermöglicht eine bessere Anpassung an die Gegebenheiten der Walliser Gemeinden, die über die nötige Ortskenntnis verfügen und innerhalb eines klaren Rahmens ihren Ermessensspielraum ausüben können.
Klarstellung der Bedingungen für einen Widerspruch
Die WIHK begrüsst auch die geplanten Einschränkungen des Einspracherechts bei Betreiberwechseln. Es ist sinnvoll, zu vermeiden, dass bereits betriebene Lokale aus nebensächlichen Gründen wie der Raumaufteilung blockiert werden, wenn keine Umbauten vorgesehen sind.
Diese Präzisierung stärkt die Rechtssicherheit von Investoren und Betreiberinnen und sichert die wirtschaftliche Kontinuität.
Aufrechterhaltung der Qualität der Gastfreundschaft und Klärung der Standards
Das derzeitige GBB enthält klare Anforderungen an Hygiene und Sicherheit der Räumlichkeiten. Ihre Streichung in der neuen Fassung wirft berechtigte Fragen auf.
Die WIHK stellt sich die Frage, welche Kontrollmechanismen künftig gelten werden, um die Einhaltung der Infrastrukturstandards zu gewährleisten. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden diese Prüfungen basieren? Wer wird sie durchführen? Wir fordern, dass die formelle Streichung dieser Bestimmungen nicht zu einer Verwässerung der Empfangsqualität führt, sondern zu einer Klarstellung der Zuständigkeiten und Normen.
Zudem verlangt die WIHK ausdrücklich, dass dieselben Anforderungen in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und Konformität für alle Formen von Beherbergung und Gastronomie gelten – ob traditionell oder alternativ. Es ist nicht akzeptabel, dass ein Hotel oder klassisches Restaurant strengeren Kontrollen unterliegt als etwa eine Online-Vermietungsplattform, ein Foodtruck, ein Agrotourismus-Angebot oder eine Ghost Kitchen.
Das Prinzip der Gleichbehandlung ist zentral, sowohl für einen fairen Wettbewerb als auch für eine hochwertige Kundenerfahrung. Andernfalls drohen Marktverzerrungen, Qualitätsverlust im touristischen Angebot und Vertrauensverlust bei den Konsumenten, was langfristig das Image unseres Kantons schädigen kann.
In einem Kanton mit starkem Fokus auf Gastfreundschaft und Tourismus ist die Aufrechterhaltung einheitlicher und hoher Qualitätsstandards unabdingbar. Sie ist Ausdruck von Professionalität und zugleich ein Schutzschild gegen Missstände, die dem Ansehen des Wallis schaden könnten – insbesondere in einer Welt, in der Online-Bewertungen schnell verbreitet werden.
Schutz der Branche vor wirtschaftlichem Missbrauch
Die WIHK unterstützt die Beibehaltung der Bestimmung über Verlustscheine als Bedingung für die Erteilung einer Betriebsbewilligung.
iese Massnahme schützt die Branche vor Zahlungsausfällen und gewährleistet eine gewisse finanzielle Stabilität. Sie sorgt auch für Fairness gegenüber öffentlichen und privaten Gläubigern (MWST, AHV, Lieferanten) und stärkt das Vertrauen der institutionellen Partner (Banken, Versicherungen, Behörden).
Die Möglichkeit wohlbegründeter Ausnahmen – gestützt auf eine vollständige Dossieranalyse – erscheint sinnvoll, sofern der Grundsatz dabei nicht ausgehöhlt wird.
Unnötige Vorschriften abbauen
Die WIHK erinnert an ihr konsequentes Engagement gegen Überregulierung. Jede neue gesetzliche oder administrative Anforderung muss gerechtfertigt, verhältnismässig und zweckmässig sein. Wir befürworten alle Massnahmen, die darauf abzielen, Verfahren zu vereinfachen, Zuständigkeiten zu klären und administrative Belastungen zu reduzieren – ohne die wesentlichen Ziele von Qualität und Sicherheit zu gefährden.
Schlussfolgerung
Die Revision des GBB ist eine Chance, die Gesetzgebung an die aktuellen Gegebenheiten der Branche anzupassen und zugleich die Voraussetzungen für eine gesunde Weiterentwicklung des Sektors zu schaffen.
Die WIHK unterstützt die Bemühungen, mehr Flexibilität zu schaffen, die Rechtssicherheit zu stärken, hohe Qualitätsstandards im Gastgewerbe zu wahren und die Attraktivität des Walliser Wirtschaftsgefüges zu erhalten. Darüber hinaus schliesst sie sich den Stellungnahmen der betroffenen Branchenverbände an.