Zum Inhalt springen

Mindestlohn: Stellen wir die richtige Frage

29. September 2026 durch
Mindestlohn: Stellen wir die richtige Frage
Chambre Valaisanne De Commerce Et D'industrie

Soll man von seiner Arbeit in Würde leben können? Die Antwort liegt auf der Hand: Das muss jeder und jedem möglich sein. Indem die Befürworter des Mindestlohns die Debatte auf diese eine Forderung reduzieren, verengen sie die Diskussion jedoch auf eine unfruchtbare rhetorische Frage. Als würde man ihr Ziel ablehnen, nur weil man ihre Lösung infrage stellt. Wir können ein gesellschaftliches Anliegen teilen und dennoch grundlegend unterschiedlicher Meinung darüber sein, wie es sich erreichen lässt.

Am 29. November müssen die Walliserinnen und Walliser in Wirklichkeit eine andere Frage beantworten: Ist ein kantonaler Mindestlohn ein wirksames Instrument, um prekäre Lebensverhältnisse dauerhaft zu bekämpfen? Ich bin überzeugt: Nein.

Eine gesetzliche Lohnuntergrenze allein gewährleistet noch keine wirtschaftliche Sicherheit für Einzelpersonen oder Haushalte. Diese hängt auch von der Anzahl geleisteter Arbeitsstunden, der Stabilität des Arbeitsverhältnisses, den familiären Verpflichtungen und den Entwicklungsmöglichkeiten ab. Ein gesetzlich verordneter Stundenlohn schafft weder eine Arbeitsstelle noch eine Qualifikation noch eine berufliche Perspektive.

Wir müssen auch jene berücksichtigen, die auf dem Arbeitsmarkt Fuss fassen wollen. Ein willkürlich festgelegter Lohn wird zwangsläufig entweder zu tief oder zu hoch sein. Ist er zu tief, werden Berufseinsteiger ihrer Ausbildung entsprechend nicht angemessen entlöhnt. Ist er zu hoch, wird die Hürde zur ersten Anstellung zu gross. Menschen mit geringen Qualifikationen, am Anfang ihrer Laufbahn oder in einer beruflichen Neuorientierung sind darauf angewiesen, dass ein Unternehmen ihnen eine Chance gibt.

Ein gesetzlicher Mindestlohn nimmt ihnen diese Chance. Sozialpolitik muss sich in erster Linie daran messen lassen, welche Türen sie öffnet.

Wir verfügen über tragfähigere Instrumente. Gesamtarbeitsverträge ermöglichen es den Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden, berufsgerechte Bedingungen auszuhandeln: Löhne, Arbeitszeiten, Ferien, Weiterbildung und Arbeitnehmerschutz. Sie betten die Entlöhnung in eine umfassende Regelung des Arbeitsverhältnisses ein. Diese Partnerschaft verdient es, gestärkt zu werden. Den Staat zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu schieben, bewirkt genau das Gegenteil.

Die Bildung ist auch eine Priorität. Eine Berufslehre, ein anerkannter Abschluss und zeitgemässe Kompetenzen ermöglichen es Arbeitnehmenden, beruflich voranzukommen, den Arbeitgeber zu wechseln und ihren Lohn besser auszuhandeln. Für Jugendliche ebenso wie für Erwachsene in einer beruflichen Neuorientierung ist diese Entwicklungsmöglichkeit ein wesentlicher Schutz vor prekären Lebensverhältnissen.

Unsere Verantwortung als Arbeitgeber ist deshalb anspruchsvoll: ausbilden, investieren, die Sozialpartnerschaft mit Leben füllen und Arbeitsplätze anbieten, die es ermöglichen, sich eine Zukunft aufzubauen. Dafür braucht es auch Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen ihre Tätigkeit ausbauen und Mitarbeitende einstellen können.

Aus diesem Grund lehne ich den kantonalen Mindestlohn ab. Arbeitnehmende brauchen gute Arbeitsplätze mit fairer Entlöhnung und echten Perspektiven. Am 29. November werde ich Nein zur Initiative stimmen, aus der Überzeugung heraus, dass unser Anspruch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und für die Arbeitswelt insgesamt – weit über ein Minimum hinausgehen muss.

Vincent Riesen, Direktor der Walliser Industrie- und Handelskammer (WIHK)



Ein Wachstum, das kein Zufall ist