RÜberarbeitung oder Schaffung von 33 Berufen, um den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht zu werden

Eine an die Bedürfnisse der Wirtschaft angepasste Berufsbildung

Um den wirtschaftlichen, technologischen, ökologischen und didaktischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SEFRI) im Jahr 2024 die Vorschriften für 33 Berufe (13 auf der Grundstufe und 20 auf der Oberstufe) genehmigt oder erlassen. Gleichzeitig hob es die Vorschriften für acht Berufe auf, die als veraltet angesehen wurden.

Neu sind nun eine Ausbildung zum Angestellten∙in der Systemgastronomie EBA, die sich auf die Führung von Restaurants mit standardisiertem Konzept (Ketten, Betriebsrestaurants oder Take-aways) konzentriert, und ein Ausbildungsgang zur Fachkraft für Orthopädie-Schuhtechnik mit eidgenössischem Fachausweis. Im Gegensatz dazu werden einige Berufe wie Geigenbaumeister∙in oder Steinbildhauermeister∙in mangels Marktnachfrage nicht mehr angeboten.

Die Organisationen der Arbeitswelt steuern diese Aktualisierungen, da sie die Ausbildungsinhalte definieren und sicherstellen, dass diese die tatsächlichen Bedürfnisse der Unternehmen bestmöglich widerspiegeln. Der Bund hat über das SEFRI die Aufgabe, die offiziellen Vorschriften (Verordnungen, Prüfungsordnungen, Rahmenlehrpläne) zu genehmigen oder zu erlassen. Die Kantone, Berufszweige und Hochschulen sind dann für die Umsetzung dieser Vorschriften verantwortlich.

Durch diesen regelmäßigen Überprüfungsprozess - der für die berufliche Grundbildung mindestens alle fünf Jahre durchgeführt wird - bleiben das Bildungsangebot und die Abschlüsse der beruflichen Bildung in der Schweiz mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes in Einklang und sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Mehrere Informationen : https://www.admin.ch/gov/fr/accueil/documentation/communiques.msg-id-103826.html

Freihandelsabkommen mit dem Kosovo