Überschwemmungen

Informationen über Kurzarbeit (KAE)
Vorankündigung von Kurzarbeit (KAE) in Verbindung mit Hochwasserschäden


KAE-Entschädigungen können gezahlt werden, wenn ein Unternehmen aufgrund außergewöhnlicher Umstände mit einem Arbeitsausfall konfrontiert ist. Die KAE ermöglicht es dem Unternehmen, den vorübergehenden Rückgang oder die Einstellung der Arbeit zu kompensieren, um die Arbeitsplätze zu erhalten.

Der Arbeitsausfall aufgrund dieses Hochwassers wird berücksichtigt, wenn das Unternehmen aufgrund der großen Schäden seinen Betrieb ganz oder teilweise einstellen muss, vorausgesetzt, dass die anderen Bedingungen des Anspruchs erfüllt sind..

Der Arbeitgeber muss die KAE so schnell wie möglich bei der zuständigen kantonalen Behörde über die Plattform für den Zugang zu Online-Diensten anmelden. (eServices und Formulare für Kurzarbeitergeld [arbeit.swiss]) oder das Formular "Vorankündigung von Kurzarbeit", das Sie per Einschreiben an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit, Avenue du Midi 7, 1950 Sion, oder an die E-Mail-Adresse : sict-rht-ac@admin.vs.ch.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den service de l’industrie, du commerce et du travail (SICT) unter 027 606 73 27 oder per email: sict-rht-ac@admin.vs.ch.


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