Verfassungsrevision, die Wirtschaft zweifelt

Unser Verband nimmt den Entwurf zur Kenntnis und begrüsst die von der Verfassungsgebenden Versammlung geleistete Arbeit. In zwei grundlegenden Punkten wurden die Walliser Unternehmen nicht angehört. Die IHK Wallis wird ihre Position im Herbst festlegen.

Unser Verband nimmt den Entwurf zur Kenntnis und schätzt die vom Verfassungsrat geleistete Arbeit. In zwei grundlegenden Punkten wurden die Walliser Unternehmen nicht angehört: Die neue Verfassung öffnet der kantonalen Verwaltung den Zugang zum Grossen Rat und formuliert das Versprechen einer neuen Sozialversicherung, wobei deren Konturen undurchsichtig bleiben. Die WIHK Wallis wird ihre Position im Laufe des Herbstes festlegen.

Die Walliser Wirtschaftsverbände haben - auf Initiative der Walliser Industrie- und Handelskammer -den Verlauf der Arbeiten des Verfassungsrates aufmerksam verfolgt. Sie zeigten sich über den Verzicht auf gewisse Bestimmungen erfreut, die regelmässig diskutiert und vom Volk abgelehnt wurden, wie die Einführung eines Mindestlohns oder einer Erbschaftssteuer.

Bereits bei der ersten Vernehmlassung zu den Grundsätzen haben sie sich klar gegen die Ausweitung der Wählbarkeit des Personals der Kantonsverwaltung in den Grossen Rat sowie gegen die Einführung eines Elternurlaubs - ohne konkrete Angaben zu dessen Ausgestaltung - ausgesprochen.

Wir bedauern daher heute, dass wir in diesen beiden Punkten, die noch im Verfassungsvorentwurf für das Volk enthalten sind, nicht angehört wurden.

Schwächung der Gewaltentrennung

Dies ist eine bedeutende Änderung, eine der wichtigsten, die vom Verfassungsrat verabschiedet wurde: Diese Änderung verteilt die Karten der Macht zugunsten der Kantonsverwaltung neu, indem sie ihrem Personal erlaubt, im Grossen Rat Einsitz zu nehmen. Diese Bestimmung schwächt die Gewaltentrennung zwischen Exekutive und Legislative: Diejenigen, die die Gesetze anwenden, sollten nicht diejenigen sein, die sie verfassen.

In Anwendung dieses grundlegenden Verfassungsprinzips verbietet der Bund allen Mitgliedern der Bundesverwaltung, im National- oder Ständerat Einsitz zu nehmen. Es wäre normal gewesen, wenn das gleiche Prinzip in unserem Kanton weiterhin beachtet worden wäre: Der Grosse Rat muss die Kammer des Volkes bleiben und die Oberaufsicht über die anderen Gewalten ausüben.

 

Die Verwaltung gewinnt, die Bürger verlieren: Vertrauensverlust in Institutionen, in denen es zur Norm wird, gleichzeitig Richter und Partei zu sein, Verlust von verfügbaren Parlamentssitzen, die - wenn man den Erfahrungen in anderen Kantonen glauben darf - von Kandidatinnen und Kandidaten, die Staatsangestellte sind, schnell gefüllt werden.

Der Verfassungsrat selbst zeigt die Risiken einer stärkeren Vertretung der Verwaltung auf: Die Staatsangestellten konnten daran teilnehmen, sie haben sich schliesslich das Recht auf dauerhaften Einsitz im Kantonsparlament erkämpft.

Das undurchsichtige Versprechen eines Elternurlaubs

Der Verfassungsrat wollte in der eidgenössischen Debatte über den Elternurlaub ein starkes Zeichen setzen, indem er dieses Instrument im Wallis einführte. Es ist schon fragwürdig, eine kantonale Diskussion über die Zukunft unserer Institutionen zu nutzen, um auf ein eidgenössisches Geschäft Einfluss zu nehmen, aber es ist auf jeden Fall bedauerlich, eine neue Sozialversicherung zu versprechen, ohne klare Transparenz über deren Konturen aufzuzeigen.

Es ist unmöglich, sich eine konkrete Vorstellung von den Leistungen oder der Finanzierung eines solchen Urlaubs zu machen: Von einem Minimum von 18 Wochen bis hin zu Maximalforderungen von mehr als sechs Monaten werden die Bedürfnisse und die Finanzierungsquellen entsprechend stark variieren.

Da der Verfassungsrat während seiner Arbeit diesbezüglich keine konkreten Antworten formuliert hat, hofft unsere Organisation sehr darauf, dass die beginnende öffentliche Debatte Hinweise auf die genauen Umrisse und Inhalte dieses neuen Instruments ergeben wird.


Ein dreifaches Ja der Walliser Wirtschaft am 18. Juni
Unser Verband befürwortet die drei eidgenössischen Vorlagen vom 18. Juni. Unser Land braucht - angesichts der aktuellen Herausforderungen - Perspektiven und Stabilität. Die drei Vorlagen, über die abgestimmt wird, erfüllen dies auf je eigene Weise.