Loading...

  • mercredi 03 avril 2019 10:00

Änderungen im Waffengesetz: Ein vernünftiger Schritt


Eine Zugangsbeschränkung für halbautomatische Waffen ist eine vernünftige Massnahme zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit, unabhängig davon, ob man die EU nun mag oder nicht. Die vor dem Hintergrund der Schweizer Schützentradition durch den Bund ausgehandelte Ausnahmeregelung kommt den verantwortungsbewussten Nutzern entgegen, stärkt die Rolle der Vereine und wird jene ahnden, die keine Berechtigung zum Besitz von Kriegswaffen haben. Demgegenüber würde sich der Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen-Dublin-System negativ auf die Bevölkerungssicherheit, die Migrationspolitik und die Wirtschaft unseres Landes auswirken. Im Wallis würden der Tourismus und die Forschung am ärgsten in Mitleidenschaft gezogen.

 

Eine Einschränkung ist kein Totalverbot

Die vom Bundesrat getragene Revision beschränkt sich auf halbautomatische Schusswaffen. Diese sind jedoch bereits bewilligungspflichtig. Gegenwärtig muss ein potenzieller Käufer beim kantonalen Waffenbüro vorstellig werden und nachweisen, dass er volljährig ist und anhand eines Strafregisterauszugs belegen, dass keine Vorstrafen wegen Gewalttaten gegen ihn vorliegen oder er eine Gefahr darstellt. Zudem darf ihm beim kleinsten Verdacht, es bestehe Gefahr für Leib und Leben – seiner selbst oder anderer – die Bewilligung nicht ausgestellt werden.


Konkrete Auswirkungen der Revision:

  • Für Militärangehörige und Jäger ändert sich nichts. Die derzeit geltenden Bedingungen für die Aufbewahrung einer Ordonnanzwaffe bleiben unverändert. Zudem ist die Jagd mit halbautomatischen Waffen bereits verboten.
  • Mitglieder in einem Schützenverein, die mit halbautomatischen Waffen schiessen, erhalten automatisch eine kantonale Bewilligung, sofern sie ihre Mitgliedschaft nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen. Besitzern, die ihre Waffen noch nicht beim Kanton registriert haben, werden drei weitere Jahre eingeräumt, um diesem zu melden, dass sie im Besitz von Waffen sind, die nun als «verboten» eingestuft werden.
  • Keinem Verein zugehörigen regelmässigen Schützen wird eine Bewilligung ausgestellt, sofern sie nachweisen, dass sie in einem öffentlichen oder privaten Schiesstand regelmässig Schiessübungen durchführen. Regelmässig bedeutet fünf Mal innert fünf Jahren.
  • Museen und Sammler müssen belegen, dass ihre halbautomatischen Waffen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden und dass sie ein Inventar führen.
  • Waffenhändler werden verpflichtet, innert 20 Tagen nach dem An- und Verkauf halbautomatischer Waffen oder für diese Waffen erforderlicher Komponenten die Kantonsbehörden elektronisch darüber in Kenntnis zu setzen.
  • Einzig Käufer, die weder Mitglied eines Vereins, Militärangehörige oder Jäger sind und die keine regelmässigen Schützenübungen abhalten oder Waffen sammeln, werden keine halbautomatischen Waffen mehr erwerben können.


Quelle: Fedpol https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/aktuell/aenderungen.html

Seit dem Attentat auf den Zuger Kantonsrat 2001 wurde die Schweiz von Anschlägen verschont. Dies liegt hauptsächlich an unserer Waffentradition. Die Revision des Waffengesetzes orientiert sich an deren Werten, da sie die Verantwortung in den Händen ausgebildeter und informierter Schützen belässt. Anders als die meisten europäischen Staaten, die den Bürgern die Kontrolle über ihre Waffen vorenthalten, vertraut unser Land beim sachgemässen Umgang auf die Zivilgesellschaft, welche durch Verbände, Sammler und geschultes Personal verkörpert wird.
 

Eine bewährte Sicherheitsmassnahme wird aufs Spiel gesetzt

Grenzen kümmern Kriminelle nicht. Das Problem lässt sich nicht durch die Schliessung der Zollübergänge regeln, sondern nur durch grösste Sorgfalt. Die 2005 durch das Stimmvolk angenommene Beteiligung am Schengener Abkommen hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit massiv verbessert. Jährlich stellen Schweizer Behörden im Schengener Informationssystem (SIS II), einer europäischen Datenbank für die Identifizierung gesuchter Personen oder vermisster oder gestohlener Gegenstände, rund 320 000 Anfragen. Gemäss Angaben des Bundesamtes für Polizei ergaben die im Jahr 2018 durchgeführten Nachforschungen über 19 000 relevante Antworten. Sich dieses Hilfsmittels zu entledigen, hiesse sich bei der täglichen Verbrechensbekämpfung selbst ein Bein zu stellen.

 

Ein weiteres Instrument, welches durch die Annahme des Referendums hinfällig würde, ist das Visa-Informationssystem (VIS). Wenn die Schweiz einer Person die Einreise in ihr Hoheitsgebiet verwehrt, werden sämtliche Schengen-Länder darüber in Kenntnis gesetzt. Dadurch beginnt die Ahndung von Verstössen gegen das Aufenthaltsrecht gewissermassen bereits im Ausland. 


Seit Inkrafttreten des Dubliner Asylverfahrens konnte die Schweiz 29 955 Personen ins Ausland zurückführen. Dagegen schickten die anderen Teilnehmerstaaten 6 626 Menschen in unser Land zurück. Die Kündigung des Abkommens hätte einen zunehmenden Migrationsdruck auf die Schweiz zur Folge. 


Nichts garantiert den Fortbestand der Schengener und Dubliner Verträge, sollte die Revision abgelehnt werden. Artikel 7 des Abkommens lässt keinen Zweifel offen: Es läuft binnen sechs Monaten ab, es sei denn, der aus der Schweiz, den 27 EU-Staaten sowie einem Vertreter der Europäischen Kommission bestehende Gemischte Ausschuss beschliesst einstimmig dessen Fortführung. Ebenso unsicher ist, ob eine allfällige Vereinbarung mit unseren Nachbarländern für die Schweiz ebenso günstig ausfiele wie Schengen und Dublin.

 

Die Verlierer im Wallis: Tourismus und Forschung

Da die Schweiz dem Schengenraum angehört, benötigen Touristen aus aussereuropäischen Ländern kein separates Visum mehr, wenn sie nach einem Abstecher in Berlin, Paris oder Mailand auch Champéry oder Zermatt besuchen möchten. Dies wirkt sich positiv auf die Übernachtungen von Touristen aus China, Indien und dem arabischen Raum aus, die seit 2005 beständig zunehmen. Diese drei Touristengruppen tragen 6 % zur Wertschöpfung des gesamten Sektors bei, der schweizweit über 175 000 Menschen beschäftigt, davon einen nicht unbedeutenden Teil im Wallis.


Die Aufgabe des vereinfachten Schengener Visumsverfahrens bedeutet, den Zustrom an ausländischen Gästen aufs Spiel zu setzen. Einer Studie des Ecoplan-Instituts im Auftrag des Bundes zufolge müsste der Schweizer Tourismussektor mit einer jährlichen Einkommenseinbusse von 200 bis 530 Millionen Franken rechnen.


Auf dem Gebiet der Forschung ermöglicht das gemeinsame Visum aussereuropäischen Wissenschaftlern, problemlos durch ganz Europa zu reisen. Die Teilnahme solcher Forscher, die beispielsweise an der EPFL Valais/Wallis beschäftigt wären, an Fachtagungen in Lyon, Frankfurt oder Rom wäre somit mit bürokratischen und konsularischen Hürden verbunden. Zweifellos hätten die Anziehungskraft und der Einfluss unseres Wissenschaftsstandortes darunter zu leiden.

 

Welches Diktat?

Wie die Durchführung des Referendums zeigt, wird das Schweizervolk in den Entscheidungsprozess einbezogen. Mehr noch, seine Zustimmung zum neuen Waffengesetz ist ausschlaggebend. Dies wird so bleiben, solange die direkte Demokratie weiterbesteht, denn jede zukünftige Änderung der Schengener Vereinbarung, die eine Anpassung der Schweizer Gesetzgebung erfordert, wird wie in diesem Fall, einem Referendum unterliegen.


Zudem kann die Schweiz als Partner vollumfänglich an der geplanten Überprüfung der Schengener Bestimmungen mitwirken und gegebenenfalls eigene Änderungsvorschläge einbringen. Deshalb konnte unser Land übrigens die im revidierten Waffengesetz vorgesehenen Ausnahmeregeln – beispielsweise für Ordonnanzwaffen – überhaupt einbringen.
* * *
Daher sagen die Walliser Unternehmen JA zur einer vernünftigen Revision, die zur öffentlichen Sicherheit beiträgt ohne den Bürger zu «entwaffnen», und sie fordern den Souverän auf, die wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Errungenschaften der Schengener und Dubliner Abkommen nicht aufs Spiel zu setzen.

 

 

Weitere Informationen

Bernard Bruttin, Präsident, info@cci-valais.ch 
Vincent Riesen, Direktor, vincent.riesen@cci-valais.ch

 

Ils nous soutiennent

Nos Partenaires

Vous trouverez ci-dessous nos différents partenaires ainsi que le lien vers leur site.