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  • mercredi 27 mars 2019 11:00

Eidgenössische Abstimmung vom 19. Mai 2019


JA zur Steuerreform und AHV-Finanzierung 

Ziel der Vorlage Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) ist die Schaffung rechtlich wie steuerlich sicherer Rahmenbedingungen, welche für die wirtschaftliche Tätigkeit unerlässlich sind und von denen der Schweizer Wohlstand abhängt. Sie enthält eine soziale Komponente in Form von AHV-Mehreinnahmen in Höhe von 2 Milliarden Franken. Zudem gewährt sie den Gemeinden zusätzliche Finanzmittel. Die durch das Parlament vorgeschlagene Lösung schont die Wirtschaft und sichert unsere AHV sowie die Gemeindefinanzen, weswegen sie unterstützt werden muss.


Die Welt ändert sich und auch die Schweiz muss sich anpassen. Der Sonderstatus für internationale Unternehmen in Steuerdingen wird nicht länger hingenommen. Auch hat sich unser Land zu dessen Abschaffung verpflichtet, andernfalls es durch die OECD auf eine schwarze Liste gesetzt würde. Es bietet sich somit für die eidgenössischen Räte eine gute Gelegenheit, die Besteuerung von Schweizer und internationalen Unternehmen zu überprüfen und anzupassen. Die Reform wird für internationale Unternehmen einen klaren und stabilen Steuerrahmen schaffen, Steuergleichheit zwischen Schweizer und internationalen Unternehmen herstellen sowie die Attraktivität und das Image unseres Landes festigen. Nachdem die dritte Unternehmenssteuerreform (USR III) abgelehnt wurde, berücksichtigte das Parlament die Einwände der Gegner und unterbreitet nun eine weiter gefasste Vorlage, welche die steuerlichen Möglichkeiten der Kantone neu gestaltet und den Gemeinden einen finanziellen Ausgleich gewährt.

 

Auch die AHV muss reformiert werden!

Wir sehen uns mit den Herausforderungen des demografischen Wandels konfrontiert. Während 1948 auf einen Rentner noch sechs Erwerbstätige kamen, werden es 2030 nur mehr zwei Erwerbstätige für einen Rentner sein. Nach den vorangegangenen Misserfolgen konnte sich das Parlament nun auf diese mit grösster Sorgfalt entwickelte Vorlage einigen. Die zusätzlichen 2 Milliarden Franken entsprechen den Kosten der Steuerreform und werden kurzfristig den Fortbestand der Renten sichern. Die Reform wird vollständig durch Lohnbeiträge und Steuermittel des Bundes finanziert, dadurch kann die Erhöhung der Mehrwertsteuer vermieden und das Rentenalter für Frauen bei 64 Jahren belassen werden.


Die Vorlage ermöglicht die dringend notwendige Reform unserer Besteuerung und sichert die Solvenz der AHV. Nachdem das Stimmvolk die beiden Vorlagen USR III und Vorsorge 2020 an der Urne versenkt hat, bietet die Reform nun einen zufriedenstellenden Kompromiss.


Leider haben die Gegner der STAF keinen greifbaren oder glaubwürdigen Ansatz zur Lösung dieser beiden Baustellen vorzuweisen.

 

Eine Chance für das Wallis

Die im Wallis zur Anwendung kommende obere Skala der Gewinnsteuer- und Kapitalsteuer gehört zu den höchsten der Schweiz. Zudem müssen im Kanton tätige Industrie- und Energieunternehmen eine Grundsteuer auf ihre Produktionsanlagen entrichten. Kurz gesagt, im Wallis wird der Erfolg besteuert und die Technologie gleich doppelt. Es ist an der Zeit, die Steuerpolitik in Übereinstimmung mit den Zielen der Wirtschaftsentwicklung zu bringen.
Die Walliser Industrie- und Handelskammer (WIHK Wallis) unterstützt diese für Unternehmen und deren Mitarbeiter sowie für aktuelle und zukünftige Rentner notwendige und dringende Reform. Will man in beiden Geschäften gelassen vorankommen, ist ein sicherer Rahmen unabdingbar. Sie begrüsst zudem die Vorkehrungen, zum Schutz der Gemeindefinanzen.

 

 

Weitere Informationen

Bernard Bruttin, Präsident, info@cci-valais.ch 
Vincent Riesen, Direktor, vincent.riesen@cci-valais.ch

 

 

 

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