Eine beim Ständerat hängige parlamentarische Initiative will die Wohneigentumsbesteuerung grundlegend ändern. Die Initiative steht in völligem Widerspruch zu mehreren ehrgeizigen politischen Richtungsentscheidungen der Schweiz zum Schutz von Klima, Arbeitnehmern und historischer Bausubstanz. Die Bergkantone und diejenigen in Grenznähe würden am stärksten in Mitleidenschaft gezogen werden.
Unser Verband lehnt die Initiative energisch ab.
Gerade jetzt, wo die Weltgemeinschaft der Reduzierung von CO2 oberste Priorität eingeräumt hat, möchte der Ständerat steuerliche Anreize für Energiesparmassnahmen bei Immobilien streichen. Nur Haushalte – noch vor Transportwesen und Gewerbe – verursachen fast als einen Drittel des landesweiten Energieverbrauchs. Insbesondere vor dem Hintergrund der ehrgeizigen Zielsetzung der durch das Stimmvolk angenommenen Energiestrategie 2050 ist dies völlig unverständlich.
Sollten die Anreize zur Energiesparmassnahmen wegfallen, müsste der Bund neue Förderprogramme schaffen, um die Umwelt- und Klimaziele des Bundesrates sowie seine verschiedenen internationalen Verpflichtungen einzuhalten. Die Entwicklung neuer Förderprogramme wäre zweifelsohne kostspielig und zeitaufwendig.
Derzeit sind Steuerabzüge für Unterhaltskosten nur möglich, wenn diese anhand einer durch das ausführende Unternehmen ordnungsgemäss festgelegten Kostenaufstellung belegt werden. Die Streichung der Abzüge wird lediglich zu einem Anstieg der Schwarzarbeit führen und die Zahl ausländischer Scheinselbständiger in die Höhe treiben. Die negativen Begleiterscheinungen der Schwarzarbeit werden sich innert kürzester Zeit entfalten. In der Folge werden sich Arbeitnehmer ohne Versicherungsschutz zu Niedriglöhnen verdingen müssen und die einsetzende Lohndumpingspirale wird letztendlich die Privatwirtschaft und den Staatshaushalt durch fehlende Lohnbeiträge und Steuereinnahmen in Mitleidenschaft ziehen.
Renovierungs- oder Vergrösserungsarbeiten werden in der Regel von örtlichen Unternehmen durchgeführt. In Regionen, die besonders durch die Raumplanungsbestimmungen des Bundes und die Einschränkungen im Bereich der Zweitwohnungen betroffen sind, konnten sich die Handwerker dadurch neue Tätigkeitsfelder erschliessen. In einer stark vernetzten Wirtschaft kommt den Handwerkern eine bedeutende Rolle zu, da sie in ihre Unternehmen investieren, mit den regionalen Banken zusammenarbeiten und die Nachwuchsausbildung gewährleisten. Eine rückläufige Auftragslage würde sich nicht bloss auf die Unternehmen, sondern auch auf das allgemeine lokale Wirtschafts- und Gesellschaftsgefüge nachteilig auswirken.
Der Abzug der Schuldzinsen für selbstgenutztes Wohneigentum ist insbesondere für Familien der Mittelschicht eine willkommene Massnahme, da er die Steuerbelastung just zu einem Zeitpunkt abzufedern vermag, an dem diese ohnehin schon erhebliche Kosten zu tragen haben (Kinderbetreuung usw.). Wir vertreten die Meinung, die Abschaffung widerspreche der Bundesverfassung sowie zahlreichen Kantonsverfassungen. Der Bund fördert den Wohnungsbau und den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum für den Eigenbedarf (Art. 108.1 BV). Der Paradigmenwechsel wird zu einer Ungleichbehandlung führen zwischen Eigentümern längeren Datums und denjenigen, die ihre Wohnungen erst kürzlich erworben haben. Für letztere bedeutet er nichts mehr und nichts weniger als eine Erhöhung der Steuerlast in Zusammenhang mit ihrer Investition.