Transparenzregister

neue Verpflichtungen für Unternehmen ab Oktober 2026

Ab dem 1. Oktober 2026 müssen zahlreiche Schweizer Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten im neuen, vom Bund eingerichteten Transparenzregister melden.

Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstärken und gleichzeitig die Transparenz hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und der Kontrolle von Unternehmen zu verbessern.

Betroffen sind insbesondere Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaften sowie bestimmte in der Schweiz tätige ausländische Unternehmen. Börsennotierte Unternehmen und bestimmte öffentliche Einrichtungen sind hingegen davon ausgenommen.

Die betroffenen Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln, deren Identität überprüfen und diese Informationen vor allem über die Plattform EasyGov.swiss übermitteln.

Um dieser neuen Verpflichtung vorzugreifen, wird empfohlen, sich bereits jetzt bei EasyGov zu registrieren und die erforderlichen Informationen bereitzuhalten. Diese Reform ist Teil eines umfassenderen Vorhabens, das darauf abzielt, die Glaubwürdigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken und dessen Konformität mit internationalen Standards zu gewährleisten.

Weitere Informationen unter: https://www.transpareg.admin.ch/fr

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