Änderungen ab Januar 2026
Ab dem 6. Januar 2026 wird das Kernstück des SIPAC-Systems auf eine neue SAP-Lösung umgestellt. Unternehmen müssen für alle Anträge auf Arbeitslosenunterstützung zwingend neue Formulare verwenden. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:
- Modernisierte Formulare: vollständig überarbeitet, mit übersichtlicherer Darstellung.
- Integrierter QR-Code: zur Erleichterung des Lesens und der automatischen Verarbeitung der Daten durch SIPAC 2.0.
- Vorab verfügbare Dokumente: Die Arbeitgeber- und Zwischenverdienstbescheinigungen werden ab Oktober 2025 auf dem Portal travail.swiss verfügbar sein, damit sich Unternehmen und HR-Softwarehersteller rechtzeitig darauf einstellen könn
Bitte beachten Sie: Ab Januar 2026 sind die alten Formulare nicht mehr gültig.
Unterbrechung der Job-Room-Plattform: vom 19. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026
Um einen sicheren Übergang zu SIPAC 2.0 zu gewährleisten, werden die Job-Room-Plattform und ihre E-Services während des folgenden Zeitraums vollständig unterbrochen:
- Vom 19. Dezember 2025 um 12:00 Uhr bis zum 6. Januar 2026 um 7:00 Uhr
Diese Unterbrechung hat konkrete Auswirkungen auf Unternehmen:
Was Sie vor dem 19. Dezember 2025 tun müssen
- Vorankündigung einer Arbeitszeitverkürzung
Kündigungen für Januar 2026 müssen bis zum 19. Dezember 2025 eingereicht werden.
Während der Schließung sind Übermittlungen weiterhin per PDF, E-Mail oder Post an Ihre kantonale Kasse möglich.
- Abschlüsse der Kurzarbeit
Die gesetzliche Frist beträgt weiterhin drei Monate (Art. 38 Abs. 1 AVIG).
Für September 2025 wird empfohlen, die Abrechnungen vor der Unterbrechung über den E-Service zu übermitteln.
- Bekanntgabe offener Stellen
Alle vorgeschriebenen Meldungen müssen bis spätestens 18. Dezember 2025 eingegeben werden.
Während der Unterbrechung können diese Informationen ausschließlich per E-Mail oder Telefon an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) übermittelt werden.
- Suche nach Kandidaten
Während der Unterbrechungsphase wenden Sie sich bitte an Ihr RAV oder den Arbeitgeberservice, um auf die Profile der Bewerber zugreifen zu können.
- Arbeitslosenmeldungen
Entlassene Mitarbeiter sollten sich so schnell wie möglich anmelden.
Zwischen dem 19. Dezember und dem 6. Januar sind keine Online-Anmeldungen möglich.
Wo finde ich die Informationen?
Weitere Informationen werden ab Mitte Oktober 2025 verfügbar sein unter:
- Die kantonalen Websites
- Die Websites der Arbeitslosenkassen
- Das nationale Portal: arbeit.swiss
Für weitere Fragen steht Ihnen das SECO gerne zur Verfügung:kae-ffe@seco.admin.ch