SIPAC 2.0 und Unterbrechung des Job-Rooms

Was Unternehmen jetzt wissen müssen


Änderungen ab Januar 2026

Ab dem 6. Januar 2026 wird das Kernstück des SIPAC-Systems auf eine neue SAP-Lösung umgestellt. Unternehmen müssen für alle Anträge auf Arbeitslosenunterstützung zwingend neue Formulare verwenden. Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Modernisierte Formulare: vollständig überarbeitet, mit übersichtlicherer Darstellung.
  • Integrierter QR-Code: zur Erleichterung des Lesens und der automatischen Verarbeitung der Daten durch SIPAC 2.0.
  • Vorab verfügbare Dokumente: Die Arbeitgeber- und Zwischenverdienstbescheinigungen werden ab Oktober 2025 auf dem Portal travail.swiss verfügbar sein, damit sich Unternehmen und HR-Softwarehersteller rechtzeitig darauf einstellen könn


Bitte beachten Sie: Ab Januar 2026 sind die alten Formulare nicht mehr gültig.


Unterbrechung der Job-Room-Plattform: vom 19. Dezember 2025 bis zum 6. Januar 2026


Um einen sicheren Übergang zu SIPAC 2.0 zu gewährleisten, werden die Job-Room-Plattform und ihre E-Services während des folgenden Zeitraums vollständig unterbrochen:

  • Vom 19. Dezember 2025 um 12:00 Uhr bis zum 6. Januar 2026 um 7:00 Uhr


Diese Unterbrechung hat konkrete Auswirkungen auf Unternehmen:


Was Sie vor dem 19. Dezember 2025 tun müssen
  • Vorankündigung einer Arbeitszeitverkürzung
    Kündigungen für Januar 2026 müssen bis zum 19. Dezember 2025 eingereicht werden.
    Während der Schließung sind Übermittlungen weiterhin per PDF, E-Mail oder Post an Ihre kantonale Kasse möglich.


  • Abschlüsse der Kurzarbeit
    Die gesetzliche Frist beträgt weiterhin drei Monate (Art. 38 Abs. 1 AVIG).
    Für September 2025 wird empfohlen, die Abrechnungen vor der Unterbrechung über den E-Service zu übermitteln.


  • Bekanntgabe offener Stellen
    Alle vorgeschriebenen Meldungen müssen bis spätestens 18. Dezember 2025 eingegeben werden.
    Während der Unterbrechung können diese Informationen ausschließlich per E-Mail oder Telefon an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) übermittelt werden.


  • Suche nach Kandidaten
    Während der Unterbrechungsphase wenden Sie sich bitte an Ihr RAV oder den Arbeitgeberservice, um auf die Profile der Bewerber zugreifen zu können.


  • Arbeitslosenmeldungen
    Entlassene Mitarbeiter sollten sich so schnell wie möglich anmelden.
    Zwischen dem 19. Dezember und dem 6. Januar sind keine Online-Anmeldungen möglich.


Wo finde ich die Informationen?

Weitere Informationen werden ab Mitte Oktober 2025 verfügbar sein unter:

  • Die kantonalen Websites
  • Die Websites der Arbeitslosenkassen
  • Das nationale Portal: arbeit.swiss


Für weitere Fragen steht Ihnen das SECO gerne zur Verfügung:kae-ffe@seco.admin.ch

Französisch-Schweizerisches Wirtschaftsforum (FAFS)