Neue EU-Verordnung über Verpackungen

Sind Sie davon betroffen?

Ab dem 12. August 2026 tritt die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) in Kraft. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und betrifft auch Schweizer Unternehmen, die Produkte in die Europäische Union exportieren oder Verpackungen auf diesem Markt in Verkehr bringen.


Die Verordnung stellt neue Anforderungen hinsichtlich der Recyclingfähigkeit, der Konformität und des Verpackungsmanagements entlang der gesamten Wertschöpfungskette.


Um Unternehmen dabei zu helfen, sich auf diese Veränderungen vorzubereiten, stellt Switzerland Global Enterprise (S-GE) einen praktischen Leitfaden zur Verfügung, der die wichtigsten Fristen, die Pflichten der verschiedenen Akteure sowie eine Checkliste mit den zu ergreifenden Massnahmen enthält.


Die im Export tätigen Unternehmen aus dem Wallis sollten sich schon jetzt vorbereiten, um sich ihren Zugang zum europäischen Markt zu sichern.

Weitere Informationen unter: s-ge.com

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