Angesichts der weiterhin unsicheren Wirtschaftslage hat der Bundesrat beschlossen, die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bis zum 31. Januar 2027 zu verlängern. Unternehmen können somit weiterhin während maximal 24 Monaten – statt wie üblich 12 Monaten – von der KAE profitieren.
Mit dieser Massnahme sollen Unternehmen unterstützt werden, die vorübergehend mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, insbesondere exportorientierte Branchen wie die MEM-Industrie und die Uhrenindustrie. Geopolitische Spannungen, Störungen der Lieferketten sowie internationale Handelsunsicherheiten belasten die Schweizer Wirtschaft weiterhin.
Der Bundesrat verfolgt damit das Ziel, Arbeitsplätze zu sichern, einen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern und den betroffenen Unternehmen mehr Planungssicherheit zu bieten.
Anträge und Abrechnungen für Kurzarbeitsentschädigungen können online über den entsprechenden eService eingereicht werden.
Den vollständigen Medienmitteilung finden Sie unter: https://www.admin.ch/fr/newnsb/vQyI2THxYsLqX59hbT6Rf