Behörde
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Antwortfrist
9.07.2026
Gegenstand
Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
Umfeld
Am 27. Mai 2025 wurde die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» eingereicht. Sie verlangt weitreichende Sorgfalts- und Transparenzpflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt, die Umsetzung von Klimaplänen, ein Haftungsregime sowie eine behördliche Aufsicht mit Sanktionsbefugnissen.
Am 3. September 2025 beschloss der Bundesrat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dieser orientiert sich an international anerkannten Standards, insbesondere an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, sowie an der überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsregulierung («Omnibus»-Richtlinie). Der Gegenvorschlag verfolgt das Ziel, die bestehenden Schweizer Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die bisherigen Sorgfaltspflichten – derzeit auf Konfliktmineralien und Kinderarbeit beschränkt – zu erweitern und zu umfassenden Sorgfalts- und Transparenzpflichten in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt auszubauen. Gleichzeitig sollen die bestehenden Regelungen zu Konfliktmineralien und Kinderarbeit in das neue Gesetz integriert werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf die Schaffung einer neuen Aufsichtsstruktur, die Einführung eines Haftungsregimes bei Verletzung von Sorgfaltspflichten sowie eine Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.
Kurz gesagt
- Die WIHK lehnt den Vorentwurf zum Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) ab.
- Auch wenn die Förderung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung ein breit abgestütztes Ziel darstellt, schlägt der vorliegende Gesetzesentwurf einen schwer nachvollziehbaren Weg ein. Während die Europäische Union ihre eigene Regulierung derzeit überarbeitet, um deren negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu begrenzen, entscheidet sich die Schweiz paradoxerweise für ein noch strengeres Regelwerk.
- Der Entwurf schafft neue Sorgfalts-, Berichterstattungs- und Kontrollpflichten, führt eine neue Aufsichtsbehörde ein und erhöht die Haftungsrisiken, obwohl die Schweizer Unternehmen bereits heute mit einer stetig wachsenden administrativen und regulatorischen Belastung konfrontiert sind. Dieser Ansatz wird die Compliance-Kosten erhöhen und indirekt zahlreiche KMU betreffen.
- Zudem bezweifelt die WIHK die Wirksamkeit des vorgeschlagenen Systems. Die zunehmende Anzahl von Berichten und administrativen Verfahren droht vor allem mehr Bürokratie zu schaffen, ohne einen verhältnismässigen Mehrwert für Menschenrechte oder Umwelt zu erzielen.
Eine Schweizer Regulierung entgegen dem europäischen Trend
Die WIHK hat Mühe, die Logik hinter dem Vorschlag des Bundesrates nachzuvollziehen.
Der Entwurf wird als Annäherung an europäische Standards präsentiert. Tatsächlich zieht die Europäische Union jedoch genau in dem Moment zentrale Elemente ihrer eigenen Nachhaltigkeitsregulierung zurück, in dem die Schweiz eine Verschärfung ihres Regulierungsrahmens ins Auge fasst.
Mit dem Paket «Omnibus I», das 2026 verabschiedet wurde, hat die EU verschiedene als übermässig betrachtete Elemente der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gestrichen, insbesondere das harmonisierte Haftungsregime. Gleichzeitig wurden mehrere Erleichterungen eingeführt, um den administrativen Aufwand zu reduzieren und die Praxistauglichkeit der Vorschriften zu verbessern. Bis heute hat kein Mitgliedstaat die Richtlinie vollständig umgesetzt, und die konkrete Ausgestaltung bleibt weitgehend offen.
Vor diesem Hintergrund ist kaum nachvollziehbar, weshalb die Schweiz nicht nur vorgreift, sondern in mehreren Bereichen sogar über die Vorgaben ihres wichtigsten Wirtschaftspartners hinausgehen will. Weder die bilateralen Verträge noch andere internationale Verpflichtungen verpflichten die Schweiz zu einer solchen Übernahme.
Eine solche Strategie setzt den Wirtschaftsstandort Schweiz unnötig einem Wettbewerbsnachteil aus. Für einen exportorientierten Kanton wie das Wallis, dessen Unternehmen stark in internationale Märkte eingebunden sind, ist diese Entwicklung besonders besorgniserregend.
Eine zusätzliche Bürokratieschicht zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt
Die WIHK stellt zudem die Zweckmässigkeit einer solchen Reform im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld infrage.
Die Unternehmen sehen sich bereits heute mit steigenden Energie- und Rohstoffkosten, der digitalen Transformation, zunehmenden Compliance-Anforderungen sowie geopolitischen Unsicherheiten konfrontiert. In zahlreichen Branchen nimmt der Wettbewerbsdruck zu, während die Margen sinken.
Trotz dieser Ausgangslage schlägt der Bundesrat vor, eine zusätzliche Regulierungsebene einzuführen: verschärfte Sorgfaltspflichten, zusätzliche Dokumentationsanforderungen, umfangreiche Berichterstattung, verstärkte Kontrollen sowie eine neue Aufsichtsbehörde mit weitreichenden Kompetenzen.
Diese Entwicklung steht im klaren Widerspruch zu den Erwartungen der Wirtschaft. Seit Jahren fordern Unternehmen einen Abbau administrativer Belastungen und eine Vereinfachung der Regulierung. Der vorliegende Entwurf geht in die entgegengesetzte Richtung.
Der Bundesrat argumentiert, dass lediglich einige Dutzend sehr grosse Unternehmen direkt betroffen seien. Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz. In der Praxis werden die Anforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette an Lieferanten und Geschäftspartner weitergegeben. Internationale Erfahrungen zeigen, dass KMU in der Folge zusätzliche Informations-, Dokumentations- und Kontrollanforderungen erfüllen müssen, um weiterhin Teil dieser Wertschöpfungsketten zu bleiben.
Der Entwurf betrifft daher weit mehr als nur einige wenige Grossunternehmen. Indirekt wird ein grosser Teil der Walliser Wirtschaft betroffen sein, die überwiegend aus KMU besteht.
Übermässige Haftungsmechanismen
Die WIHK steht den neuen Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung besonders kritisch gegenüber.
Während die Europäische Union auf ein harmonisiertes Haftungsregime verzichtet hat, sieht der Schweizer Entwurf ein eigenes Haftungssystem mit erweiterten Verfahrensregeln und aussergewöhnlich langen Fristen vor.
Dieser Ansatz schafft erhebliche Rechtsunsicherheit und erhöht die Risiken für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz deutlich. Dies erscheint umso weniger gerechtfertigt, als das Schweizer Recht bereits heute wirksame Instrumente zur Verfolgung widerrechtlichen Verhaltens und zur Gewährleistung des Rechtsschutzes kennt. Mehrere derzeit vor Schweizer Gerichten hängige Verfahren zeigen, dass die bestehenden Rechtswege funktionieren.
Aus Sicht der WIHK fehlt somit eine überzeugende Begründung für eine derartige Verschärfung.
Eine unverhältnismässige neue Aufsichtsbehörde
Der Entwurf sieht die Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde vor, die für die Überwachung der gesetzlichen Pflichten zuständig sein soll.
Diese zusätzliche Institution würde sich in ein bereits dichtes institutionelles Gefüge einfügen und weitere administrative Kosten verursachen. Gleichzeitig wären ihre Kontroll-, Sanktions- und Eingriffsbefugnisse aussergewöhnlich weitreichend.
Die WIHK erachtet einen solchen Ansatz als unverhältnismässig. Er verstärkt den Eindruck, dass Unternehmen in erster Linie als zu kontrollierende Akteure betrachtet werden, anstatt als zentrale Partner auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.
Mehr Berichte sind keine Nachhaltigkeitspolitik
Neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen stellt die WIHK die tatsächliche Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen infrage.
Der Entwurf basiert weitgehend auf einer Logik von Berichterstattung, Dokumentation, Prüfung und Kontrolle. Unternehmen werden erhebliche Ressourcen für die Erstellung neuer Berichte, die Beschaffung von Informationen und die Dokumentation interner Prozesse aufwenden müssen.
Die entscheidende Frage bleibt jedoch offen: Werden diese neuen Verpflichtungen tatsächlich zu einer Verbesserung der Menschenrechts- oder Umweltsituation beitragen?
Heute gibt es darauf keine überzeugende Antwort.
Vielmehr besteht die Gefahr, dass Unternehmen immer mehr Zeit für Dokumentation und Compliance aufwenden müssen und immer weniger Ressourcen für konkrete Massnahmen vor Ort zur Verfügung haben. Ein grosser Teil der erstellten Berichte wird letztlich nur von Behörden, Prüfern, Beratern und einer begrenzten Zahl von Spezialisten gelesen werden.
Die Vermehrung von Dokumenten ist keine Nachhaltigkeitspolitik. Eine wirksame Regulierung muss an ihren konkreten Ergebnissen gemessen werden und nicht an der Anzahl der produzierten Berichte.
Der Entwurf zeigt nicht auf, dass die zusätzlichen administrativen und finanziellen Belastungen für die Unternehmen durch einen entsprechenden Nutzen für Gesellschaft oder Umwelt kompensiert würden.
Schlussfolgerung
Die WIHK unterstützt das Prinzip einer verantwortungsvollen Unternehmensführung sowie die Weiterentwicklung international anerkannter Nachhaltigkeitsstandards.
Sie ist jedoch der Ansicht, dass das NUFG in seiner vorliegenden Form keine geeignete Antwort darstellt.
Der Bundesrat schlägt eine Regulierung vor, die strenger ist als jene der Europäischen Union – und dies zu einem Zeitpunkt, in dem die EU selbst ihre Vorgaben lockert, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen zu stärken. Gleichzeitig werden den Unternehmen in einem ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Umfeld zusätzliche administrative Belastungen auferlegt, während auf eine bürokratische Berichtslogik gesetzt wird, deren tatsächliche Wirksamkeit nicht nachgewiesen ist.
Aus diesen Gründen lehnt die WIHK den Vorentwurf ab und fordert die Bundesbehörden auf, einen pragmatischen, verhältnismässigen und international abgestimmten Ansatz zu verfolgen, der die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz nicht gefährdet.