Die WIHK lehnt den staatlichen Klimafonds ab und unterstützt gezielte Reformen zugunsten der Kaufkraft und der Wirtschaft.

Eidgenössische Abstimmungen vom 8. März

Unser Verband unterstützt vernünftige, konkrete und an die Realitäten von Unternehmen und Haushalten angepasste Massnahmen. Er lehnt die irreführende Umgehung der doppelten Ausgabenbremse durch die Initiative «Für einen Klimafonds» ab, unterstützt hingegen den Gegenvorschlag zur Bargeld-Initiative, die Initiative «200 Franken sind genug!» und den Übergang zur Individualbesteuerung.

Die Umgehung der Schuldenbremse ist nicht nachhaltig 
Die Walliser Industrie- und Handelskammer lehnt die Initiative «Für einen Klimafonds» entschieden ab. Die Schaffung und Finanzierung eines Fonds mit einem Volumen von 5 bis 8 Milliarden Franken pro Jahr, der ausdrücklich der Schuldenbremse entzogen wird, ist schlichtweg nicht nachhaltig. Eine solche Massnahme würde zu einem massiven Anstieg der Verschuldung führen, was die finanzielle Stabilität unseres Landes und unserer Währung gefährden und gleichzeitig eine anhaltende Inflation verursachen würde. Ein echtes Giftgeschenk für künftige Generationen.

Zumal dieser «Klimafonds» die Wirksamkeit der Klimapolitik schwächen würde. Die Schweiz investiert bereits mehrere Milliarden pro Jahr in gezielte Massnahmen, die zu einer deutlichen Reduktion der Emissionen geführt haben. Ein zentralistischer und bürokratischer Fonds würde wirksame Instrumente durch ein kostspieliges Subventionssystem ersetzen, ohne dass konkrete Ergebnisse für das Klima garantiert wären.


Die individuelle Besteuerung stärkt den Arbeitsmarkt
Die WIHK unterstützt das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung, dass die steuerliche Benachteiligung der Ehe beendet und eine gerechtere Besteuerung ermöglicht. Es fördert die Erwerbstätigkeit – insbesondere von Frauen – und stärkt die Gleichbehandlung. Die Stärkung des Arbeitsmarktes ist jedoch eine wirtschaftliche und soziale Priorität: Mehr Beschäftigung erhöht das Wachstumspotenzial der Wirtschaft und die Einkommen der Haushalte, mit positiven Auswirkungen auf die Sozialversicherungen. Diese, die bereits stark durch zahlreiche politische Forderungen (insbesondere im Bereich der Altersvorsorge und der Gesundheit) belastet sind, würden davon besonders profitieren.  


Bargeld: JA zum Gegenvorschlag, NEIN zur Initiative
Die WIHK empfiehlt ein Ja zum vom Bundesrat vorgeschlagenen Gegenvorschlag und die Ablehnung der Volksinitiative selbst.

Der Gegenvorschlag verankert die Sicherstellung der Bargeldversorgung sowie die Anerkennung des Schweizer Frankens als nationale Währung in der Verfassung, bleibt dabei jedoch rechtlich klar und pragmatisch. Demgegenüber geht die Initiative zu weit, indem sie unnötige Formulierungen in die Verfassung aufnimmt, die die Weiterentwicklung der Zahlungsmittel in einer digitalisierten Wirtschaft erschweren könnten.


Unser Verband lehnt insbesondere ab, dass die Initiative dem Bund die Kompetenz zur Bereitstellung von Bargeld übertragen will – im Gegensatz zum Gegenvorschlag, der diese Aufgabe ausdrücklich der Schweizerischen Nationalbank zuweist und damit die Unabhängigkeit unserer Zentralbank wahrt, die das Fundament unserer finanziellen Stabilität bildet.


Ja, 200 Franken sind genug 
Die WIHK unterstützt die Volksinitiative «200 Franken sind genug!». Unser Verband stellt die Notwendigkeit eines öffentlichen Dienstes in einem kleinen, mehrsprachigen Land nicht infrage. Er ist jedoch der Ansicht, dass eine Anpassung seiner Dimensionen an die Verhältnisse der Schweiz notwendig ist. Die Umsetzung der Initiative würde der SRG ein weiterhin beträchtliches Budget von rund 900 Millionen Franken pro Jahr belassen – ein Betrag, der in etwa den heutigen Ausgaben für Information und Kultur entspricht. Eine Redimensionierung würde zudem den übrigen Akteuren der Medienlandschaft – insbesondere den regionalen Radio- und Fernsehsendern – mehr Raum geben, zugunsten einer allzu oft vernachlässigten Säule der demokratischen Institutionen: der Meinungsvielfalt.


Unser Verband hatte sich 2018 gegen die No-Billag-Initiative engagiert, die er damals als zu extrem erachtete. 2019 hat das neue Radio- und Fernsehgesetz nicht nur die umstrittene, aber tolerierte Abgabe für Unternehmen beibehalten, sondern sie sogar ausgeweitet. Der Anteil der Unternehmen an der Abgabe hat sich vervierfacht, von 3 % auf 12 % des Gesamtaufkommens. Heute sind aufgrund dieser Abgabe 148 000 Schweizer Unternehmen ohne wirkliche Rechtfertigung einer progressiven Abgabe auf ihren Umsatz unterworfen, die sie selbst in Verlustsituationen bezahlen müssen. Diese Initiative stellt die einzige Perspektive dar, dieser ungerechten Steuer ein Ende zu setzen. 


Schliesslich lehnt die WIHK die Absicht des Bundesrates entschieden ab, im Falle einer Annahme der Initiative die Anteile der regionalen Veranstalter an der Abgabe linear zu kürzen. Dies widerspricht zweifellos den Absichten der Initianten und stellt eine unwürdige Geiselnahme unserer demokratischen Prozesse dar. In jedem Fall wird sich unser Verband im Namen der Meinungsvielfalt und des Föderalismus weiterhin dafür einsetzen, die Unterstützung für unsere lokalen Radio- und Fernsehsender zu erhöhen.


Weitere Informationen
Vincent Riesen, Direktor, vincent.riesen@cci-valais.ch

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