Beglaubigungsdienste
Auf globaler Ebene fungieren die Handelskammern als neutraler und vertrauenswürdiger Mittler zwischen Zollverwaltungen und privaten Unternehmen.
Insbesondere sind die Handelskammern mit der Aufgabe betraut worden, den Ursprung der exportierten Produkte zu bescheinigen. Diese Bescheinigung ist im Ursprungsnachweis enthalten, der von den Zollverwaltungen zur Bestimmung des Ursprungs des Produkts und zur Berechnung der anwendbaren Zollgebühren verwendet wird.
Es gibt zwei Systeme zur Bescheinigung der Herkunft von Produkten:
8h00 - 11h00 - 13h30-16h00 (15h00 Freitag)
Walliser Industrie- und Handelskammer, Rue Pré-Fleuri 6, Postfach 288, 1951 Sion, Telefon ++41.27.327.35.35, Fax ++41.27.327.35.36 oder E-Mail: info@cci-valais.ch